Nee. Der Fitzner hat keinen Leitsatz abgedruckt, sondern klargestellt. Der nichtamtliche Leitsatz der Mitteilungen lautet:
"Die Nennung von Mitarbeitern, die nicht Berufsträger eines gemäß § 52a PAO sozietätsfähigen Berufs sind, auf dem Briefkopf eines Patentanwalts, ist mit geltendem Recht...