Hallo zusammen,
habe eine Frage zur Ausbildung als Patentanwalt.
Ich schließe demnächst mein Bachelorstudium (Univ.) im Maschinenbau und das erste juristische Staatsexamen ab. Generell favorisiere ich die Tätigkeit in der Patentabteilung eines Unternehmens.
Jetzt stellt sich bei mir die Frage, ob es nicht besser wäre die EPA-Ausbildung zu beginnen, da ich nicht unbedingt noch einen Master anhängen möchte (bisher wird laut DPMA der Master vorausgesetzt für die Ausbildung zum dt. Patentanwalt, ist aber noch nicht ganz geklärt).
Ist es in dieser Konstellation sinnvoll die DPMA-Ausbildung ggf. später nachzuholen und sich damit auch das Amtsjahr zu sparen? Ich weiß, das der normale Weg ist erst den dt. Patentanwaltstitel zu erwerben und dann die EPA-Ausbildung zu beginnen. Gibt es irgendwelche Nachteile, die ich zu beachten habe?
Vielen Dank schon mal im Voraus,
Macy
habe eine Frage zur Ausbildung als Patentanwalt.
Ich schließe demnächst mein Bachelorstudium (Univ.) im Maschinenbau und das erste juristische Staatsexamen ab. Generell favorisiere ich die Tätigkeit in der Patentabteilung eines Unternehmens.
Jetzt stellt sich bei mir die Frage, ob es nicht besser wäre die EPA-Ausbildung zu beginnen, da ich nicht unbedingt noch einen Master anhängen möchte (bisher wird laut DPMA der Master vorausgesetzt für die Ausbildung zum dt. Patentanwalt, ist aber noch nicht ganz geklärt).
Ist es in dieser Konstellation sinnvoll die DPMA-Ausbildung ggf. später nachzuholen und sich damit auch das Amtsjahr zu sparen? Ich weiß, das der normale Weg ist erst den dt. Patentanwaltstitel zu erwerben und dann die EPA-Ausbildung zu beginnen. Gibt es irgendwelche Nachteile, die ich zu beachten habe?
Vielen Dank schon mal im Voraus,
Macy