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  1. Lysios

    Allg. Eigenvalidierung & Aussichten

    Die steht hier: http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp02/aff/cp0215de.htm http://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30db18fa27bb95404caab8e4e07e8a1c5ae6.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuKch50?docid=46722&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=425699 Und im...
  2. Lysios

    Allg. Eigenvalidierung & Aussichten

    Verstehe ich nicht. Ein Zusammenschluss von EPA-Vertretern ist doch auch in DE möglich. Nur wenn einer zusätzlich deutscher PA oder RA ist, entsteht das Problem. Im übrigen hat der EuGH schon entschieden, dass das Verbot der Zusammenarbeit von Anwälten mit Wirtschaftsprüfern in den Niederlanden...
  3. Lysios

    Allg. Eigenvalidierung & Aussichten

    Da hat mir die Erinnerung wohl einen Streich gespielt; ich kann die OLG-Entscheidungen nicht mehr finden. Was es aber gibt, ist eine LG München Entscheidung, die dieses Thema in der Begründung abhandelt: Die Nennung von Mitarbeitern, die nicht Berufsträger eines gemäß § 52a PAO...
  4. Lysios

    Allg. Eigenvalidierung & Aussichten

    Interessante Frage. Entspricht aber weitgehend schon dem Fall angestellter RA oder PA. Natürlich kann der angestelle European Patent Attorney die Sozietät nicht nach außen vertreten, insbesondere keinen Anwaltsvertrag abschliessen. Es braucht dafür also immer einen Partner. Der Partner kann...
  5. Lysios

    Allg. Eigenvalidierung & Aussichten

    Leider nein. Nach § 134 BGB ist ein entsprechender Vertrag teilnichtig. Dazu gibt es sogar OLG Entscheidungen (siehe Feuerich/Weyland BRAO, 8. Auflage, § 59a BRAO). Natürlich dürfen sich European Patent Attorneys zusammenschließen. Wenn aber einer davon deutscher PA ist, gilt für den...
  6. Lysios

    Allg. Eigenvalidierung & Aussichten

    Ich würde eher erwarten, dass die meisten eben doch irgenwann irgendwo Partner werden wollen. Eine Assoziierung mit deutschen Patent- und oder Rechtsanwälten geht nur dann, wenn man selbst Patent- oder Rechtsanwalt ist. Stellvertretend siehe § 52a PAO. Selbst als freischaffender European...
  7. Lysios

    DE praktisch technische Tätigkeit - Antrag auf Befreiung

    Es heißt in G. Kelbel, Kommentar zur PAO, § 6 Rn 6: "Ein Erwerb der erforderlichen technischen Erfahrung auf andere Weise kann z.B. vorliegen, wenn ein Absolvent des landwirtschaftlichen Hochschulstudiums sein Praktikum in einem landwirtschaftlichen Betrieb abgeleistet hat." Ansonsten, siehe...
  8. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Es kommt doch auf die Konstellation im Konzern an. Für sonstige verbundenen Unternehmen, wie z.B. die Muttergesellschaft und deren übrige Tochterfirmen liegt ja kein Vertretungsverbot vor. Andererseits will man z.B. bei (Nichtigkeits-)Klagen im Unternehmen oft lieber kein Risiko eingehen und...
  9. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Ja, das geht leider eben nicht für den Arbeitgeber und dessen Tochtergesellschaften.
  10. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Der Syndikus RA ist zunächst einmal angestellter Rechtsassessor. Der unterscheidet sich aber in nichts von einem normalen Angestellten ohne jegliche rechtliche Qualifikation: er darf nicht mehr machen. Der Syndikus PA darf aber als PAss für den Arbeitgeber und dessen Tochtergesellschaften...
  11. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Mir ist gerade noch eine Kuriosität aufgefallen. Nach Feuerich/Weyland/Böhnlein BRAO, 8. Auflage 2012, § 46 BRAO Rn 14 greift für den Syndikus RA das Verbot von § 46 Abs. 1 BRAO für die Rechtsberatung konzernzugehöriger Tochtergesellschaften des Arbeitgebers, der § 41a PAO entspricht. Dies...
  12. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    JA, wenn nicht verbundene Unternehmen vertreten werden. Dafür greift dann die PAO und erlaubt beiden gewisse Dinge. Naja, insbesondere die aus der PAO erfolgenden Unterschiede wurden hier doch schon dargestellt. Grundsätzlich wird nie ein Syndikus PA gebraucht. Man kann immer externe...
  13. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Es wird aber so verstanden, dass "innerhalb verbundener Unternehmen" eben keine Rechtsdienstleistung bei der Durchführung dieser Vertretung der jeweiligen Unternehmen nach außen hin stattfindet, so dass dafür eben kein Verbot nach § 3 RDG greifen kann. Spätestens beim Umkehrschluß, wie er in der...
  14. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Sorry, das war ein Typo. Natürlich meinte ich § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG.
  15. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Naja, aufgrund dieser Tätigkeit ergibt sich ja gerade der Zwang zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der man auch als Syndikus nur dann herauskommt, wenn man als PA Zwangsmitglied in einem Versorgungswerk ist. Bei den RAs ist das ja immer gegeben, so dass die Rechtsprechung dort noch darauf...
  16. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Beim Versorgungswerk ist noch wichtig, dass es eine Zwangsmitgliedschaft ist, sonst kann man sich nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Hier noch ein paar Aspekte, die eine Rolle spielen können: Seit das DPMA seit kurzem den § 155 PAO nicht mehr so auslegt, dass...
  17. Lysios

    EU-Patentgericht

    Den Witz verstehe ich irgendwie nicht ganz. Es sind für die Berufung im Patentnichtigkeitsverfahren schon mal alle deutschen Rechtsanwälte und Patentanwälte, also weit über 150.000 Personen (für mich eine große Zahl).
  18. Lysios

    Ganz normaler Wahnsinn?

    Natürlich die nationalen Wettbewerbsbehörden (für DE siehe etwa das GWB) und die EU-Kommission in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Deren Entscheidungen können dann natürlich selbst wieder gerichtlich überprüft werden. Bei der EU-Kommission dann vor dem EuGH.
  19. Lysios

    Ganz normaler Wahnsinn?

    Eine Weigerung, vernünftig zu verhandeln, sollte sanktioniert werden. Wenn aber Apple seinerseits Fehlverhalten vorzuwerfen wäre, dann sollte das m.E. bei der Strafbemessung berücksichtigt werden. Es macht für mich schon einen Unterschied, wenn man ein unbedingtes Angebot mit Hinterlegung...
  20. Lysios

    Ganz normaler Wahnsinn?

    Also noch einmal: Es ist nicht nur die Durchsetzung des Rechts alleine, sondern die Kombination mit der Weigerung, vernünftig zu verhandeln. Wie man ja schon im Hagen-Studium lernt, kann man schuldrechtlich wirksame Verträge abschließen, die illegale Dinge betreffen. Ein Anspruch aus einem...
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