Das steht dort auch. Siehe z.B. BeckOK PatR/Schnekenbühl, 11. Ed. 25.1.2019, PatG § 59 Rn. 32-31.1:
"...Nach altem Recht (vor 1981) war die Prüfung einer exceptio pacti im Rahmen der Zulässigkeit eines Einspruchs nicht anerkannt (BPatG 10, 18; PA BlPMZ 1954, 439). Der BGH sieht mittlerweile...