Bzgl. Verbot der Doppelpatentierung nach Art II § 8 IntPatÜG:
ich glaube, mich erinnern erinnern zu können, dass es für den Eintritt der Folgen des Art II § 8 IntPatÜG ausreicht, dass DE zum Zeitpunkt der Erteilung des EP-Patents wirksam benannt ist und es unwesentlich ist, ob das Patent dann...