Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Liebe Kollegen,
wie seht Ihr die Markenfähigkeit von Arkronymen. Ich glaube, dass diese prinzipiell schützbar sind, jedoch der Schutzumfang eingeschränkt ist.
Eure Auffassung würde mich sehr interessieren.
Gruß
Alexander
Das erklärt nur einen Teil der Frage. Weiterhin muss gesagt werden, dass die Urheberschaft, und darum geht es doch bei der Eintrgung des Erfindernamens, ein grundrechtähnliches Recht ist.
D.h. Kommentar zum GG lesen!
Gruß
Alex
HALLO!!?????
Wieso strömen denn dann mehr PAs in den Markt, falls Bachelors oder FHler zugelassen werden? Was ist denn bei dem Weg zum PA der Flaschenhals?
ahhhhmmm......
Ach ja! Die Kandidatenzeit und Ausbildung.
Oder wollen wir schweizer Verhältnisse? Dann kann jeder das Schild...
Ich wähle Berlin, da mir erzählt wurde dort sei es nicht so überlaufen (die meisten schreiben wohl in München).
aber auch ich bin auf die weiteren Kommentare gespannt.
Gruß
Alex
Hallo Otto,
das ist eine wirklich schwierige Frage und sollte unbedingt mit einem Fachmann diskutiert werden!
Prinzipiel muss Neuheit (absolute Neuheit!), u. U. mit einer Neuheitsschonfrist beachtet werden. Vorsicht Neuheit unterscheidet sich auch International (USA --> EP --> DE (P) --> DE...
Oh, hatte keine Ahnung.
Werde mich mal erkundigen wie das läuft und wo von mir aus der nächste Ort einer solchen Veranstaltung liegt.
Vielen Dank!
Alex
Hello
well I am in more or less the same situation as you are (lonesome patent guy whitout professional help).
I did a lot of the courses from the advertisement area of this forum. They were held in German but they were excellent. Additionally, I will take the two CEIPI courses in Strassburg...
Hallo
jetzt melde ich mich mal zu Worte. Ich bin kein klassischer Kandidat, sondern möchte den langen Weg zum Patentanwalt beschreiten.
Ich arbeite in der Industrie als Einzelkämpfer und lege im März meine EQE ab.
Mit Marken hatte ich bis dato nicht soviel zu tun und möchte daher mein...
Soweit stimme ich überein.
Aber was ist wenn nach der Anmeldung und vor der Veröffentlichung in DE ein Produkt entwickelt und produziert wurde? Muss dies alles zerstört werden? (Ich will nicht über Schadenersatz in Bezug auf Gebrauchsmuster/Veröffentlichung/erteiltes Patent oder dgl. abzielen...
Liebe Kollegen,
folgender Fall:
Es gibt ein gültiges US-Patent!
Ein deutscher Hersteller stellt eine Vorrichtung gemäß dem Schutzumfang des US-Patents her. Diese Vorrichtung möchte er einem US-Kunden für ein nicht amerikanisches Land bsp. für Australien anbieten.
Der deutsche Hersteller...
Liebe Kollegen,
folgender Fall:
eine Anmeldung von A liegt beim EPA und ist noch nicht veröffentlicht (<18 Monate).
B baut für eine Produktion 40 Vorrichtungen, welche im Schutzumfang der Anmeldung von A liegen (vor der Veröffentlichung). Danach wird die Anmeldung von A offengelegt.
B hat...
Hallo Kollegen,
ich möchte gerne eine Bildmarke als Gemeinschaftsmarke eintragen. Dazu folgende Fragen.
Wie sieht es mit Vorveröffentlichungen aus?
Wie teuer ist es (ca. 5 Klassen)?
Brauche ich vorab eine DE-Marke?
Kann ich dies als Unternehmensvertreter machen?
Danke für die Antworten...
Ich habe eine PCT-Anmedlung und die entsprechende Opinion. Die verneint Neuheit.
Am schönsten wäre es wenn ich mich auf den Bereich zurückziehe (Auswahlerfindung in EP möglich DE nicht!), um Neuheit zu erreichen.
Also kann ich nichts mehr machen und nur noch die bestehende Beschreibung...
Wie ist es wenn ich schreibe nachteilig am StdT ist ..... Bereich X funktioniert nicht ....
und später schreibe
Aufgabe der Erfindung ist es die Nachteile des StdT zu beseitigen.
(Ich weiß, dass das sehr kritisch ist, aber vielleicht hat diesbezüglich schon jemand Erfahrung gemacht).
Gruß
alex
Liebe Kollegen,
Folgender Fall:
Für eine Patentanmeldung wurde Neuheit verneint! In der Beschreibung wurde als Nachteil des StdT angeführt, dass unterhalb der Größe X die Verfahren des StdT nicht (effektiv) funktionieren.
Ich möchte in den Anspruch etwas aufnehmen wie "zur Bestimmung...
Bei Formstein geht es um folgendes (vereinfacht)
Eine wortgemäße Verletzung liegt nicht vor!
Fraglich ist, ob eine Wort-Sinn-gemäße Verletzung vorliegen könnte.
Dann wird der Schutzumfang der Ansprüche betrachtet.
Liegt der Verletzungsgegenstand im Schutzumfang, dann muss noch geprüft werden...