Alex:jura
*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,
folgender Fall:
Es gibt ein gültiges US-Patent!
Ein deutscher Hersteller stellt eine Vorrichtung gemäß dem Schutzumfang des US-Patents her. Diese Vorrichtung möchte er einem US-Kunden für ein nicht amerikanisches Land bsp. für Australien anbieten.
Der deutsche Hersteller schreibt beim Angebot, das in USA eingeht, dass es nur für nicht US-amerikanisches Ausland gilt.
Handelt es sich um eine Verletzung durch anbieten?
Gruß
alex
folgender Fall:
Es gibt ein gültiges US-Patent!
Ein deutscher Hersteller stellt eine Vorrichtung gemäß dem Schutzumfang des US-Patents her. Diese Vorrichtung möchte er einem US-Kunden für ein nicht amerikanisches Land bsp. für Australien anbieten.
Der deutsche Hersteller schreibt beim Angebot, das in USA eingeht, dass es nur für nicht US-amerikanisches Ausland gilt.
Handelt es sich um eine Verletzung durch anbieten?
Gruß
alex