Ja, ebenso wie es auch ohne Beschwerde passieren könnte. Wichtig ist nur, dass das Einspruchsverfahren nicht unter Aufrechterhaltung des europäischen Patents abgeschlossen wurde.
Nein, es wird eben doch eine Aussage gemacht, nämlich das die Voraussetzung von Art. II §8 (1) 2. nicht erfüllt ist...