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  1. Lysios

    Dieselbe Erfindung

    Deshalb muss ja nach R 40 (2) eine beglaubigte Abschrift innerhalb von 2 Monaten eingereicht werden. Diese Abschrift erscheint dann natürlich wieder in der Akte, so denn jemals Akteneinsicht möglich ist (z.B. nach Veröffentlichung dieser Anmeldung). Es ist aber kein materielles Recht dadurch...
  2. Lysios

    Dieselbe Erfindung

    Soll das heißen, die Bezugnahme funktioniert dann nicht? Das kann nicht sein. Es gibt nirgendwo eine solche Einschränkung. Diese Regelung basiert auf Art. 5 und Regel 2 PLT, siehe Protokolle der Diplomatischen Konferenz. Siehe insbesondere Art. 5 (8) und Regel 2(6) iii PLT. Daraus folgt...
  3. Lysios

    Dieselbe Erfindung

    Ich bin auch der Meinung, dass auf eine Anmeldung verwiesen werden kann, ohne dass Rechte bestehen geblieben sind und somit Art. 87 (4) als Ausnahmeregelung anwendbar ist. Ich habe eine Weile erfolglos nach Quellen dafür gesucht, aber ich denke, hier besteht einfach unausgesprochen die...
  4. Lysios

    PCT - Kommentar/Index

    Also im Google Cache habe ich gefunden, dass bei Wolters Kluwer Shop der Hinweis erfolgt, dass die 2. Auflage ca. im Januar 2008 erscheint. Übrigens steht jetzt auch im aktuellen PCT-Newsletter, dass das EPA zum 13.12.2007 definitiv alle PCT-Vorbehalte zurück gezogen hat.
  5. Lysios

    Teil C C-Teil 2008!

    Ich würde "post-dating" so verstehen, dass eine Fiktion derart geschaffen wird, dass der Anmeldetag der EP1 der 13.12.2007 ist. Damit wäre EP1 für EP2 gar nicht relevant. Post-dating würde ich eher für den C-Teil der EQE 2009 erwarten. Allerdings für B 2008 ist das tatsächlich eine Option.
  6. Lysios

    Teil C C-Teil 2008!

    @grond Also m.E. für die Prüfung fast richtig. So wie es formuliert ist, sollte man aber für den 1. Fall noch klarstellen, dass der Anmelder keinen Request for post-dating machen darf: Transitional Practice S. 4: However: · post-dating on request is possible, if the applicant: o files an...
  7. Lysios

    Teil C C-Teil 2008!

    Das liest sich leider missverständlich. Also: Normalerweise würde man annehmen, dass Art. 89 die Übergangsbestimmungen erzwingen würde. Die RiLis lassen sich diesbezüglich auch falsch interpretieren. Aber die Transitional Practice stellt auf derselben Seite 24 klar: ... the priority date of the...
  8. Lysios

    Teil C C-Teil 2008!

    Art. 89 verschiebt für Art. 54 (2)(3) ja gerade den Anmeldetag. Das ist der Fallstrick.
  9. Lysios

    Teil C C-Teil 2008!

    @Grond Es steht doch in "Transitional Practice under the EPC 2000" auf derselben Seite 24: It follows from these principles that, e.g., a European patent application EP1 filed on or after the date of entry into force of the EPC 2000 but claiming a priority from before that cut-off date is...
  10. Lysios

    Teil C C-Teil 2008!

    Ein sehr schöner Fallstrick in diesem Zusammenhang, der auch in der Transitional Practice erwähnt ist, ergibt sich aus Art. 89. Wenn nach Inkraftreten angemeldet wird, aber wirksam eine Prio den Anmeldetag auf die Zeit vor dem Inkraftreten verschiebt, dann gelten die Übergangsbestimmungen...
  11. Lysios

    Teil C C-Teil 2008!

    @Flip Ok, meine Aussage, dass es auf den Anmeldetag des Streitpatents nicht ankommt, war falsch. Art. 54 (3) und Art. 54 (4) können nur angewendet werden, wenn das Streitpatent vor Inkraftreten des EPÜ 2000 angemeldet wurde. Die Erteilung kann aber danach erfolgen. Siehe: RiLi C-III 8...
  12. Lysios

    Teil C C-Teil 2008!

    @Fip Das ist ein Missverständnis. Es hängt vom Anmeldetag der Anmeldung ab, ob Art. 54(4) 1973 anwendbar ist. (Der Anmeldetag des Patents spielt keine Rolle.) Falls ja, dann ist der 54(3) Stand der Technik nur für die wirksam benannten Staaten gültig, d.h. die Benennungsgebühr muss bezahlt...
  13. Lysios

    Teil C C-Teil 2008!

    Also für die Prüfungsvorbereitung sollte man unbedingt die relevanten Dokumente kennen! Dieses Dokument halte ich für absolut essentiell: http://documents.epo.org/projects/babylon/eponet.nsf/0/B06BBB6AE8C22ECCC125735B0052AD12/$File/EPC_2000_Transitional_Provisions_en.pdf Seite 24: However, for...
  14. Lysios

    Teil C C-Teil 2008!

    Es kommt natürlich nur das EPÜ 2000 mit Übergangsbestimmungen vor. Siehe auch die Mitteilung der Prüfungskommission: http://documents.epo.org/projects/babylon/eponet.nsf/0/99C32A3E50BB02A5C125729C005C55C3/$File/announcement_exam_board_2008.pdf Praktisch heißt das hier, dass das Patent noch nach...
  15. Lysios

    Attorney Client Privilege under EU law

    Eine sehr gute Zusammenfassung findet sich hier (inklusive GmbH, PartG, usw.): http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/fileadmin/downloads/mitteilungen/2004_3_anwaltsgesellschaften.pdf
  16. Lysios

    Attorney Client Privilege under EU law

    Oh, ich muss mich korrigieren laut dieser Quelle (habe wohl die falsche Version erwischt): http://www.haufe.de/SID106.LwhoqEIJViA/newsDetails?newsID=1192441392.87&d_start:int=0&topic=Recht&topicView=Recht Nicht geändert: Aus dem Plan, für Rechtsanwälte die berufliche Zusammenarbeit mit...
  17. Lysios

    Attorney Client Privilege under EU law

    Uups, der Rest fehlte: (Empfehlungen veröffentlicht in AnwBl. 2006, 185) grundsätzlich anerkannt. Hinzuweisen ist zudem auf gleichgerichtete Reformüberlegungen in England: Der Regierungsbericht des Department for Constitutional Affairs "The Future of Legal Services - Putting Consumers First"...
  18. Lysios

    Attorney Client Privilege under EU law

    Aus der Gesetzesbegründung: Um neue Formen der Zusammenarbeit mit Anwälten zu ermöglichen, werden die bestehenden berufsrechtlichen Verbote gelockert und entsprechende Vorschriften in § 59a BRAO und § 52a PatAnwO aufgenommen. Zur Absicherung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, des...
  19. Lysios

    Attorney Client Privilege under EU law

    Nachdem der Bundesrat gerade das neue Rechtsdienstleistungsgesetz beschlossen hat, darf sich nun auch ein zugelassener Vertreter mit RAs und PAs assozieren: § 52e PatAnwO wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "§ 52a Abs. 3 Nr. 1 genannten Berufe und Rechtsanwälte...
  20. Lysios

    Attorney Client Privilege under EU law

    Die Haftpflichtversicherungspflicht gilt natürlich nur für die Rechtsberatungsgesellschaften. Insoweit macht die Regelung für Sozietäten Sinn. Aber warum für die Rechtsberatungsgesellschaften der Ausschluß nicht gegen das Recht zur freien Berufsausübung verstößt, weiß ich nicht. Aber wo kein...
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