Ich bin auch der Meinung, dass auf eine Anmeldung verwiesen werden kann, ohne dass Rechte bestehen geblieben sind und somit Art. 87 (4) als Ausnahmeregelung anwendbar ist. Ich habe eine Weile erfolglos nach Quellen dafür gesucht, aber ich denke, hier besteht einfach unausgesprochen die...