Ich denke, dass eine so exakte Kausalreihenfolge nicht zwingend notwendig ist. Man könnte doch nach dem Anspruchssatz schreiben, dass zwei Verträge für §433 in Frage kommen und nun fraglich ist, ob einer von ihnen gilt, wenn ja welcher. Dann hakt man zuerst den Notarvertrag ab (§117, siehe auch...