Suchergebnisse

  1. H

    was ist ein abhängiger Anspruch

    Gerade darum geht es. Der Schutzumfang ist ja schon ein anderer. Könnte bei Schadenersatz oder Streitwert eine Rolle spielen (ganz zu schweigen vom Vernichtungsanspruch).
  2. H

    was ist ein abhängiger Anspruch

    Ja, die genaue Unterscheidung zwischen Unteranspruch und abhängigem Anspruch scheint sinnvoll und notwendig zu sein. Letzte zu klärende Frage: Ist den Gegenstand, auf den sich der Anspruch bezieht, schon als Merkmal iSv R. 29 anzusehen? D.h. ist eine Polymermischung als "Gegenstand" ein anderes...
  3. H

    was ist ein abhängiger Anspruch

    Mit Interesse habe ich insbesondere Patatos durchaus schlüssige Mengenlehre verfolgt. Anbei zitiere ich mal aus einem Urteil des BGH "Mikoprozessor", das kürzlich ergangen ist und sich auch zu diesem Thema äußert. Dieses Urteil war der Hauptgrund für meine inbrünstige Stellungnahme für den...
  4. H

    was ist ein abhängiger Anspruch

    Da bin ich mal auf die Antworten gespannt... Meiner Meinung nach ist die Antwort ein ganz klares Nein. Es handelt sich um einen nebengeordneten Anspruch. Der Anspruch 2 enthält nicht alle Merkmale des Anspruchs 1, weil er nicht auf denselben Gegenstand gerichtet ist. Der Schutzbereich ist ein...
  5. H

    Vorzeitige Offenlegung nach 8 Monaten -> Prio-Beanspruchung noch möglich?

    Art. 189 EPÜ wird aber von Art. 36251736 XLVII Nr. 38 EPÜ ausgenommen, wenn es am Anmeldetag geregnet hat. Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.
  6. H

    Nationale Phasen

    Doch, ist zu finden. Auf Rechtsstand klicken. Verlauf durchsehen. In der Regel sind zuerst alle Staaten benannt. Später folgt meist mit einem Bezug auf Dokument B1 eine Einschränkung der Staaten. Da steht dann bspw. doc. ref. B1 designated contracting states DE, GB, FR, ES Die gegenwärtige...
  7. H

    Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen

    Ein ganz vager Hinweis: Meines Wissens gibt es ein Buch von einem langjährigen Vorsitzenden der Schiedsstelle, das die Spruchpraxis einschließlich konkreter Summen für alle technischen Gebiete darlegt. Leider kenne ich weder Autor noch Titel, es wurde damals in Hagen beim...
  8. H

    EPÜ: Beschwerdebeitritt und Beschwerderücknahme -> Verfahrensfortsetzung oder nicht?

    Re: EPÜ: Beschwerdebeitritt und Beschwerderücknahme -> Verfahrensfortsetzung oder nicht? Ah, die eine ist G 03/04, die andere G 04/03. Vorsicht Fehlerkobold. Zeit für das Wochenende...
  9. H

    EPÜ: Beschwerdebeitritt und Beschwerderücknahme -> Verfahrensfortsetzung oder nicht?

    Re: EPÜ: Beschwerdebeitritt und Beschwerderücknahme -> Verfahrensfortsetzung oder nicht? Upsi, vielen Dank für die Korrektur! Da kann ich gleich mal mein Skript ändern! Warum findet man die Entscheidung über die Suche in den Entscheidungen auf der EPO-Seite denn nicht? Und warum wird sie unter...
  10. H

    EPÜ: Beschwerdebeitritt und Beschwerderücknahme -> Verfahrensfortsetzung oder nicht?

    Re: EPÜ: Beschwerdebeitritt und Beschwerderücknahme -> Verfahrensfortsetzung oder nicht? Einspruch wird weitergeführt, Beitritt gilt als Einspruch, Art. 105(2). Außerdem wird(kann) der Einspruch von Amts wegen weitergeführt (werden). Bei der Beschwerde ist die Frage ist noch anhängig, G 04/03...
  11. H

    Status eines deutschen Einspruchsverfahrens online feststellen?

    Ja genau. Anrufen (Aktenzeichen - sofern bekannt - vorher aufschreiben!) bringt erstaunlich unkompliziert die gewünschten Auskünfte.
  12. H

    Umgang mit Japanern

    ...und wie die Nase des Mannes, so sein Johannes. Wuhahaha, kleiner Herrenwitz am Rande. Ich bitte um Verzeihung.
  13. H

    Umgang mit Japanern

    Es werden doch konkrete Tipps gegeben: Außerdem muss man hier auch mal Dampf ablassen dürfen, das steht corvinus zu. Ein bisschen merkwürdig sind die Jungs ja auch. Ich würde mal gerne wissen, was die so allgemein von uns denken.
  14. H

    Nachveröffentlichter SdT für Formsteineinwand???

    Na gut, die nachveröffentlichte Druckschrift könnte auch nur eine Anmeldung bleiben...
  15. H

    Nachveröffentlichter SdT für Formsteineinwand???

    Theoretisch kann man auch nachveröffentlichten Stand der Technik heranziehen kann, der die Verletzungsform neuheitsschädlich trifft. Es geht ja nur darum zu beweisen, dass die Verletzungsform zum Priodatum nicht patentfähig war oder sogar zum Stand der Technik gehörte und damit definitiv nicht...
  16. H

    Patentberühmung USA

    Für die Rechtsprechung schau mal in den neuen Benkard § 146 Rn 13-16, da steht etwas zu verschiedenen Sachverhalten bei unveröffentlichten Anmeldungen. Grundsätzlich wird Geheimhaltungsinteresse gegen Wettbewerb und Rechtssicherheit abgewogen. Wer also mit einer Anmeldung wirbt oder abmahnt...
  17. H

    Patentberühmung USA

    Den Auskunfsanspruch wie in DE gibt es meines Wissens nach nicht. Allerdings sollte man seine Produkte oder die Packung mit einem Hinweis kennzeichnen, insofern sie durch Patente geschützt sind (patented by No. X XXX XXX..., oder wie bei Adobe Reader...). Ansonsten hat man keine Chance, bei...
  18. H

    Welche Ingenieursausbildung ?

    Ich bin der Meinung ja. Vor dem EPA sind etwa 70% der Verfahren in Englisch, 20-25% in Deutsch, der Rest <= 10% auf Französisch. Da immer zwei Verfahrenssprachen vorgeschlagen werden müssen, ist man nie gezwungen, eine mündliche Verhandlung auf Französisch zu führen, sondern kann auf Englisch...
  19. H

    GeschmMG Schadenersatz GGschmM

    Mein Tipp: Sanktionen nach Art. 89 direkt vom Gericht erster Instanz und EuGH. Schadenersatz vor dem nationalen Gericht. In Deutschland würde ich da einen Anspruch aus § 823 II BGB iVm Art. Art. 19 GGV geltend machen. Die GGV also als Schutzgesetz. Wie gesagt, ein TIPP, habe es nciht...
  20. H

    Patentverletzung durch Anbieten

    Aktuelle Entscheidung zum Thema Schadensersatz durch Anbieten: BGH: X ZR 169/04 "Kunststoffbügel"
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