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  1. H

    Kommentar von Kley

    Habe jetzt auch einen Kley. Vom Schriftbild und Umfang ist er wohl am ehesten mit den 2K-Skripten (oder dem alten Kley) zu vergleichen. Viel Rechtsprechung in Form Entscheidungsnummer + Leitsätze, die man m.E. auch in diesem Umfang braucht. Wer dieses Format gewohnt ist, wird zufrieden sein...
  2. H

    EPÜ-Direkt

    Danke für die Rezension!
  3. H

    Kommentar von Kley

    Ah, also EPÜ-Direkt mit Kley angereichert. Ich hatte eher an einen Kley angereichert mit EPÜ-Direkt und 2K gedacht. Naja, erstmal beide vergleichen.
  4. H

    Kommentar von Kley

    Nur zur Information, da es schon verschiedentlich angesprochen wurde, der Kommentar zum EPÜ 2000 von Herrn Kley ist seit heute (15.10.) bestellbar. www.mfh-verlag.de
  5. H

    London Agreement - Artikel 65

    Am 9. Oktober hat Frankreich ratifiziert. Jetzt muß die Urkunde noch nach Berlin. Wenn sie da ist, tritt das ganze ab Beginn des vierten Monats nach Hinterlegung in Kraft. Wenn die Urkunde also im Oktober in Berlin eintrifft, müsste das der 1. Februar 2008 sein.
  6. H

    Attorney Client Privilege under EU law

    Mit anderen Worten weicht also der IST-Zustand (keine Erlaubnis zur Rechtsberatung, eine behördliche Genehmigung gemäß RBerG haben wir ja nicht) gegenwärtig vom SOLL-Zustand (Erlaubnis zur Rechtsberatung in EPA-Angelegenheiten, würde ja Sinn machen) erheblich ab? Also ist die Angelegenheit...
  7. H

    Attorney Client Privilege under EU law

    So ganz verstehe ich die Anmerkung nicht. Wenn Du etwa eine Kanzlei in der Schweiz hast, kannst Du natürlich Mandanten vor dem EPA vertreten, da es in der Schweiz ein entsprechendes Rechtsberatungsgesetz (bisher) nicht gibt. Oder spielst Du auf den Standort des EPA in München an? Das EPA zählt...
  8. H

    Attorney Client Privilege under EU law

    Dieser Passus betrifft nur die Niederlassungsfreiheit. Eine Person, die lediglich die EPA-Zulassung hat, darf in Deutschland keine Rechtsberatung betreiben, auch keine Mandanten in Verfahren vor dem EPA beraten. Das darf nur ein Patentanwalt. Ein Patentanwalt darf auch Mandanten in Verfahren...
  9. H

    EPA-Vertreter als Partner in einer Kanzlei?

    Meines Wissens nach (harte Fakten oder Quellen kann ich nicht nennen) gibt es in (auf) Malta keine gesonderte nationale PA-Zulassung.
  10. H

    Begrenzung des Prüfungsumfangs im Einspruchsverfahren

    Lieber ander, hatten wir das nicht gerade letzte Woche etwas anders herausgefummelt? In der 1. Instanz ist wohl nach h.M. das gesamte Patent unter Heranziehung aller Gründe zu prüfen (Volle Amtsermittlung, keine Disposition möglich). In der 2. Instanz werden nur die Gründe der Entscheidung der...
  11. H

    Kley Kommentar EPÜ 2000

    Koorekt, den neuen Kommentar gab es noch gar nicht auf seiner Seite. Also wird man wohl einen Obulus springen lassen müssen, aber ich denke, es wird sich lohnen.
  12. H

    Prio einer Bildmarke

    Nun ja, schaden kann es zunächst mal nicht. Ob die Prio dann wirksam ist, richtet sich wie immer nach dem kennzeichnenden Charakter der erhalten bleiben sollte. In "Malteserkreuz" stehen neben Anmerkungen zur Prägung auch einige Sätze zu Problematik farbig/schwarz-weiß, demnach wäre die Prio...
  13. H

    Beschwerde

    Ein Rechtsmittel ist ein Rechtsbehelf mit Sunspensiv- UND Devolutiveffekt.
  14. H

    ViaVoice

    WindowsVista hat ja auch eine Spracherkennung integriert. Ich habe sie aber noch nicht eingehend getestet. Hat da jemand Erfahrungswerte? Welches Mikrofon (mE recht entscheidend) nutzt Ihr? Oder diktiert Ihr erst am Diktiergerät und laßt die diktierte Datei dann in Text wandeln?
  15. H

    Beamter Deutsches Patent- und Markenamt

    Fairerweise sollte man aber auch die positiven Seiten des Berufs des Prüfers am DPMA aufführen. a) Man wird Beamter, was am EPA nicht der Fall ist. b) Man kann einen "Heimarbeitsplatz" bekommen. Das bedeutet zwei Tage die Woche beim Amt, den Rest zuhause. c) Man kann als "verdienter Prüfer"...
  16. H

    Beschwer Berufungsverfahren

    bzw. Antrag müsste wohl lauten: "...das Patent wegen unzulässiger Erweiterung zu widerrufen, hilfsweise wegen mangelnder erfinderischer Tätigkeit zu widerrufen."
  17. H

    Beschwer Berufungsverfahren

    Entscheidend ist anscheinend der exakte Wortlaut des ursprünglichen Antrags. Wenn die gewünschte Begründung im Antrag steht - "...das Patent wegen unzulässiger Erweiterung zu widerrufen." - liegt wohl eine formelle Beschwer vor. Da aber niemand so einen Antrag stellt (wie bereits voranstehend...
  18. H

    Benutzungsmarken

    Ich habe so eine Aufstellung nicht gefunden. Die internationalen Abkommen zielen leider immer nur auf Registermarken ab, so dass man da auch keine Schlüsse draus ziehen kann. Würde mich aber auch mal interessieren. Für die Praxis sicher hilfreich.
  19. H

    Anerkennungszeitraum des Amtsjahres für EEP

    Ich sehe gerade, dass Du die Topics auf der Homepage anscheinend schon gefunden hattest. Dann musst Du in die Ausführungsordnung der Prüfungsordnung Art. 10 schauen. (ist auf Seite 20).
  20. H

    Anerkennungszeitraum des Amtsjahres für EEP

    Das hat mit der Aufteilung in die einzelnen Abschnitte des Amtsjahres soweit ich weiß gar nichts zu tun, sondern einfach festgelegt. Streng genommen wird da auch nichts "angerechnet", sondern die benötigten 36 Monate werden um 6 Monate "verkürzt". Es existieren mehrere Ausbildungs- und...
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