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  1. H

    Einbinden durch Bezugnahme

    Einen derartigen Anspruchswortlaut verwendet man bei Zusatzanmeldungen (Vorrichtung nach DE 1234567, des Weiteren mit [...]); sonst nicht.
  2. H

    Zuständigkeit bei einstweiliger Verfügung

    Das kann man beliebig ausdehnen, zuständig ist ja leider zunächst mal das Gericht, das sich für zuständig hält, wenn es angerufen wurde. Aber das "große Set" umfasste zumindest in den mir bekannten Fällen alle Landgerichte, die in Patentsachen zuständig sind, das LG am Sitz des Verletzers und...
  3. H

    EPA als Anmeldeamt bei nicht-EP Firma

    Scheint möglich, R. 18.3 und 19.2 i) PCTAO. Einer der Anmelder ist Spanier und damit berechtigt, eine PCT-Anmeldung einzureichen. Als spanischer Stastaangehöriger kann er sich des Weiteren aussuchen, ob er beim Spanischen Amt, dem EPA oder der WIPO einreicht, siehe Applicant's Guide.
  4. H

    Was ist das Prio-Dokument

    Bastelt das DPMA denn aus dem Bierdeckel etwas? Ich vermute eher einen Fundus von Formalbeanstandungen, die man beheben muss, ohne eine unzulässige Erweiterung zu begehen. Auf der veröffentlichten Schrift steht dann ein Vermerk, dass die Schrift von der eingereichten Fassung abweicht...
  5. H

    Kann der PA gleichzeitig auf verschiedenen Briefköpfen stehen?

    Kennt da jemand ein Urteil, in dem steht, was gegenwärtig als "dieselbe Rechtssache" angesehen wird?
  6. H

    Ausscheidung

    Die Anspruchsgrundlage an dem Gegenstand der Erfindung im allgemeinen müsste § 6 PatG sein. Daraus ergibt sich dann der berechtigte Anspruch aus § 49 I PatG im Falle der Anmeldung.
  7. H

    Ausscheidung

    Bei Streichungen wird der Verzicht nicht im Wege der Auslegung ermittelt, sondern die Streichung wird als konkludente Verzichtserklärung angesehen. Da ist für Auslegung dann in der Regel gar kein Raum mehr. Allerdings sind die Entscheidungen ziemlich alt. Mir ist auch allerdings kein aktueller...
  8. H

    Ausscheidung

    Ich kann doch nur auf einen bestimmten Anspruch verzichten. Vorliegend auf den Anspruch auf Patenterteilung nach § 49 I PatG aus einer bestimmten Anmeldung. Der Verzicht wirkt ex nunc. Nach dem Verzicht erfolgte Teilungen sind also nicht wirksam, da der verzichtete Teil nicht mehr in der...
  9. H

    Ausscheidung

    Vollkommen richtig. Fraglich wird aber noch sein, ob die gestrichenen/weggelassenen Ansprüche nicht eine explizite Verzichtserklärung darstellen (im Sinne von: "Streichung nach Beanstandung bedeutet eindeutig Verzicht"). Doch nur, wenn man vor Teilung verzichtet. Wurde erst geteilt, kann die...
  10. H

    Ausscheidung

    Ich dachte immer, die Ausscheidung kann man auch anmelderseitig beim Prüfer beantragen? (also ohne Einheitlichkeitsbeanstandung)
  11. H

    Ausscheidung

    Es reicht beim DPMA auch nicht. Man muss ausscheiden (materiell aufspalten) oder verzichten. Teilung und bloßes Streichen einer zweiten Erfindungsgruppe alleine hält einem ja die Möglichkeit offen, die zweite Erfindungsgruppe zu einem beliebigen Zeitpunkt wieder aufzunehmen. Deswegen teile ich...
  12. H

    Ausscheidung

    Soweit ich mich erinnere, kann die Ausscheidung bis zum Wirksamwerden des Erteilungsbeschlusses - also bis zu dessen Abgabe an die Poststelle - vorgenommen werden. Im Gegensatz zur Teilung, die ich bis zum Ende der Rechtsmittelfrist vornehmen kann. Aber ehrlich gesagt habe ich vor dem DPMA noch...
  13. H

    DE krankenversicherung im Amtsjahr

    Re: Krankenversicherung im Amtsjahr Ja, ich habe mich gleich privat versichert. Studententarife o.ä. habe ich gar nicht gesucht (ich lehne mich mal aus dem Fenster: Die wird es nicht geben). Ich habe einfach meine bereits bestehende Zusatzversicherung in eine Vollversicherung umgewandelt (waren...
  14. H

    Verfahren im Gebrauchsmuster beschrieben, in Nachanmeldung Patent beanspruchbar?

    Es ist vollkommen üblich, ein Verfahren im Gbm zu beschreiben und es dann in den Nachanmeldungen in die Ansprüche zu ziehen. Es kommt ja auch nur auf die Offenbarung an, nicht auf das, was unter Schutz gestellt werden soll.
  15. H

    Honorar bei Verfahrenskostenhilfe

    Einfach nachschlagen im VertrGebErstG.
  16. H

    IntPatÜG §8

    Um Deine eigentliche Frage noch zu beantworten: Ja, Du kannst aus dem DE-Patent vorgehen. Der - hoffentlich gut beratene - Gegner wird sich dann jedoch wie oben beschrieben wahrscheinlich erfolgreich verteidigen. Hohes Risiko also.
  17. H

    IntPatÜG §8

    Das DE-Patent hat (bildlich gesprochen) einen kreisförmigen Schutzbereich, bei dem der Innenraum (Schutzbereich EP-Patent) wirkungslos ist. Der Verletzer müsste also nachweisen, dass er das Merkmal C auch verwirklicht und somit im Schutzbereich des EP-Patents - also im Innenraum des Rings -...
  18. H

    EQE Examinatorium Europaeum

    Um mal wenigstens eine grobe Antwort zu geben: Der Kurs zur Vorbereitung auf die EQE 2010 sollte dieser Tage beginnen und dauert etwa neun Monate. In mehreren Modulen geht es um allgemeine Methodik und die Teile (A, B, C, DI, DII) an sich. Zu den Modulen sind Einsendeaufgaben zu fertigen, es...
  19. H

    EQE 'Focussing Methode' für EQE C und D was ist das und taugt die?

    Über die Flut von Kursen und Methoden haben wir (insbesondere ich) uns ja schonmal ereifert. Daran hat sich nichts geändert, aber ich zügele mich und versuche einen objektiven Blick auf das Thema "Methodik". Meines Erachtens findet jeder, der sich durch probeweises Lösen der C-Teile der letzten...
  20. H

    Allg. Wie bekomme ich die Domain des Markenverletzers?

    Welche Endung hat die Domain denn? Davon hängt das Vorgehen wesentlich ab.
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