in einer Amtssprache des Vertragsstaates ...
d.h. wie bisher, dass ein Belgier fristgebundene Schriftstücke in FR, NL, DE, aber z.B. nicht in EN einreichen kann.
eben nicht jeder Amtssprache der Vertragsstaaten, jeweils nur denjenigen des Vertragsstaats, in dem die Person Wohnsitz hat...., was...