J
Joachim
Guest
Folgendes Problem:
Auf die Nichtbenutzungseinrede im Widerspruchsverfahren hat der Widersprechende beim OHIM einen Antrag auf Aussetzung (wg gleichzeitigem anderen Verfahren) gestellt. Danach lief die Frist zum Einreichen von Benutzungsunterlagen ab, bevor der Antrag auf Aussetzung gewährt wurde (übrigens ohne, dass der Widerspruchsgegner gehört wurde-ist das Verletzung rechtl. Gehörs?). Dem Antrag wurde stattgegeben. Benutzungsunterlagen wurden nicht eingereicht.
Die Frage ist jetzt: Ist es rechtens , dass vom Widersprechenden auf die Frist zum Benutzungsnachweis ein Antrag auf Aussetzung gestellt wird und diesem vom Amt stattgegeben wird.
Was ist denn dann mit der Frist, die eigentlich ja versäumt wurde? Klar stellt das Amt eine neue Frist, aber die "alte" wurde ja nie eingehalten. Wie ist die Rechtslage? Hat jemand schon mal was ähnliches mit dem OHIM gehabt?
Grüße Jo
Auf die Nichtbenutzungseinrede im Widerspruchsverfahren hat der Widersprechende beim OHIM einen Antrag auf Aussetzung (wg gleichzeitigem anderen Verfahren) gestellt. Danach lief die Frist zum Einreichen von Benutzungsunterlagen ab, bevor der Antrag auf Aussetzung gewährt wurde (übrigens ohne, dass der Widerspruchsgegner gehört wurde-ist das Verletzung rechtl. Gehörs?). Dem Antrag wurde stattgegeben. Benutzungsunterlagen wurden nicht eingereicht.
Die Frage ist jetzt: Ist es rechtens , dass vom Widersprechenden auf die Frist zum Benutzungsnachweis ein Antrag auf Aussetzung gestellt wird und diesem vom Amt stattgegeben wird.
Was ist denn dann mit der Frist, die eigentlich ja versäumt wurde? Klar stellt das Amt eine neue Frist, aber die "alte" wurde ja nie eingehalten. Wie ist die Rechtslage? Hat jemand schon mal was ähnliches mit dem OHIM gehabt?
Grüße Jo