Ah-No Nym
*** KT-HERO ***
Hallo,
folgender SV:
Ni-Klage wg. unzul. Erweiterung und mangelnder erf. T.
Patent vollständig widerrufen wg. mangelnder erf. T.
Im Urteil steht: nach Auffassung Senat keine unzul. Erweiterung.
Inhaber legt Beschwerde ein.
folgende Fragen, die ich trotz Keukenschrijver, van Hees und Schulte nicht vollzufriedenstellend lösen konnte:
a) kann Kläger Beschwerde bzw. Anschlußbeschwerde einlegen ?
M.E. nein, da keine Beschwer (Antrag vollständig erfüllt, da Patent widerrufen)
b) wird BGH unzul. Erw. prüfen ?
Eigentlich ja, da volle Tatsacheninstanz und (wenn auch eingeschränkter) Untersuchungsgrundsatz
c) wird BGH von sich aus unzul. Erw. prüfen oder muss dazu vorgetragen werden ?
???
sicherheitshalber sollte man wohl vortragen ...
danke für kurze Bestätigungen meiner Meinungen bzw. weitere Infos/Meinungen...
Ah-No Nym
folgender SV:
Ni-Klage wg. unzul. Erweiterung und mangelnder erf. T.
Patent vollständig widerrufen wg. mangelnder erf. T.
Im Urteil steht: nach Auffassung Senat keine unzul. Erweiterung.
Inhaber legt Beschwerde ein.
folgende Fragen, die ich trotz Keukenschrijver, van Hees und Schulte nicht vollzufriedenstellend lösen konnte:
a) kann Kläger Beschwerde bzw. Anschlußbeschwerde einlegen ?
M.E. nein, da keine Beschwer (Antrag vollständig erfüllt, da Patent widerrufen)
b) wird BGH unzul. Erw. prüfen ?
Eigentlich ja, da volle Tatsacheninstanz und (wenn auch eingeschränkter) Untersuchungsgrundsatz
c) wird BGH von sich aus unzul. Erw. prüfen oder muss dazu vorgetragen werden ?
???
sicherheitshalber sollte man wohl vortragen ...
danke für kurze Bestätigungen meiner Meinungen bzw. weitere Infos/Meinungen...
Ah-No Nym