Suchergebnisse

  1. L

    Praxis Zulassung als Patentanwalt dann Wechsel in die Industrie und Syndikus?

    Nicht in jedem Bundesland besteht die Pflichtmitgliedschaft für PAs im Versorgungswerk. Das ist einer der Gründe, weshalb Dich nicht jeder Arbeitgeber zwingend als Syndikus-PA beschäftigen wird (sei es nur, um den Kammerbeitrag zu sparen oder einfach aus Statusgründen). Du kannst für das...
  2. L

    Urheberrecht bei Patentanmeldungen

    Die technischen Standards sind zumindest in Deutschland private Normwerke i.S.d. § 5 Abs. 3 UrhG, der eine Zwangslizenz normiert. In der Praxis muss man ja meist für den Zugang zu den Normwerken sowieso bezahlen (z.B. in Form von Mitgliedsbeiträgen oder Einzellizenzen) und das wird dann wohl...
  3. L

    Urheberrecht bei Patentanmeldungen

    Die Frage ist doch eher, wieviele Anmeldungen gibt es denn, in denen Abbildungen kopiert wurden? Mir ist das bislang kaum untergekommen. Und in den seltenen Fällen konnte man das als erlaubtes Zitat ansehen. Überhaupt hast Du eine sehr Deutschland-zentrierte Sichtweise. Eine Anmeldung sollte...
  4. L

    Urheberrecht bei Patentanmeldungen

    Die Besonderheit des Urheberrechts ist es gerade, dass Ideen nicht geschützt werden, aber deren konkrete Umsetzung (vorliegend die Abbildung). Das ist ja gerade eine der Begründungen für die Notwendigkeit eines Patentschutzes. Und da ist es eben schon ein Unterschied ob die komplette Abbildung...
  5. L

    Urheberrecht bei Patentanmeldungen

    Das Zitat ist tatsächlich zulässig, erfordert aber einen Zitatzweck als entscheidende Voraussetzung. Das läßt sich nur im Einzelfall beurteilen. Nicht zulässig ist es jedenfalls, sich bloß eigene Zeichenarbeit zu ersparen (siehe etwa Schricker/Loewenheim/Spindler, 6. Aufl. 2020, UrhG § 51 Rn...
  6. L

    Urheberrecht bei Patentanmeldungen

    Noch zur Ergänzung hinsichtlich der Rechtslage bloß in Deutschland siehe Schricker/Loewenheim/Katzenberger/Metzger, 6. Aufl. 2020, UrhG § 5 Rn. 65: Das Problem ist also, dass bei den üblichen Wikipedia-Lizenzen, die für Texte und Medien verwendet werden, eine Lizenzverletzung vorliegt, wenn...
  7. L

    Urheberrecht bei Patentanmeldungen

    Wie immer bei Inhalten im Internet sollte man sich erst einmal die Nutzungsbedingungen der Website ansehen. Bei Wikipedia z.B.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen
  8. L

    Patentanwälte nicht intelligent genug für Wissenschaft oder Produktentwicklung?

    Ich war selbst viele Jahre lang als "Development Engineer" in der Produktentwicklung tätig. Meine Gegenfrage ist, warum fängt die Aussage mit Ingenieuren und Wissenschaftlern an, hört dann aber nur noch mit Wissenschaftler auf? Genauso gut könnte man behaupten, "Ingenieure sind oft nicht...
  9. L

    Praxis Zeichenprogramm zur Umwandlung von Bildern/Handzeichnungen in Patentzeichnungen?

    Nein, es erlaubt dann nur die Änderung von Text. Ich nutze das eher für gescannte Text-PDFs (z.B. Verträge), um diese z.B. ins Word-Format umzuwandeln. Wie gut das dann bei längeren Handschrifttexten funktioniert, kann ich daher nicht beurteilen. Dafür gibt es vermutlich bessere Programme, die...
  10. L

    Praxis Zeichenprogramm zur Umwandlung von Bildern/Handzeichnungen in Patentzeichnungen?

    Welches Software das Zeichenbüro konkret verwendet, kann ich Dir natürlich nicht sagen. Aber die Image Trace Funktion von Adobe Illustrator wird recht häufig für so etwas verwendet. Für Text ist aber eine OCR Software besser geeignet, z.B. die Scan & OCR-Funktion von Adobe Acrobat.
  11. L

    Praxis Führen von Handakten und Aufbewahrungspflicht (§ 44 PAO)

    § 12 BOPA konkretisiert § 44 PAO. Damit sollten sich Deine Fragen vermutlich erledigen.
  12. L

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Das habe ich ganz übersehen. Das ist natürlich wirklich ein Unding. Dann passt das auch zu der Selbstbeweihräucherung hinsichtlich der überlegenen Recherchequalität des DPMA.
  13. L

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Es gibt aber keinen Anspruch darauf: Das Amt bemüht sich nur, die Ziele aus dem Merkblatt zu erreichen. Verbindlich sind nur die Rechercherichtlinien und da gilt nur first come, first serve, solange man nicht von jemand anderem mit einem begründeten Beschleunigungsantrag überholt wird.
  14. L

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Darauf kam es hier aber gerade nicht an. Siehe hierzu den Vortrag der Anmelderin:
  15. L

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Siehe z.B. Wikipedia: Goldstandard (Verfahren) Es bedeutet also ganz einfach, dass der Senat es als erwiesen ansieht, dass der überwiegende Teil der Gemeinschaft der "interessierten Kreise" (also insbesondere Anmelder und deren Anwälte sowie Rechtsgelehrte) die Qualität der Patentrecherche des...
  16. L

    DE Fortführung des Verfahrens trotz Rücknahme(-Fiktion) der Anmeldung

    Das wirklich bemerkenswerte an dieser Entscheidung ist doch bloß dieser Satz: Die Frage für mich ist daher, ob das wirklich pauschal für alle Gebiete der Technik so stimmt? Ich höre oft von Kollegen, dass das EPA besser ist. Insbesondere bei der Frage, ob man gleich eine PCT-Anmeldung auf...
  17. L

    Hat schon mal jemand die GBK des EPA angerufen?

    Wenn das wirklich eine Frage ist, dann wäre meine Antwort, dass Kür nicht passend ist, da vom Ermessensspielraum des Gesetzgebers die Rede ist. Der dreistufige Instanzenzug für die ordentliche Gerichtsbarkeit in DE ist lange vor dem GG historisch gewachsen und hat sich so bewährt. Art. 19 Abs. 4...
  18. L

    Hat schon mal jemand die GBK des EPA angerufen?

    Sehr erhellend ist hierzu BVerfG Beschluss vom 08. November 2022 - 2 BvR 2480/10 zum Beschwerdeverfahren gemäß EPÜ. Siehe etwa Rn. 138:
  19. L

    Hat schon mal jemand die GBK des EPA angerufen?

    Das ist aber ständige Rechtsprechung im Anschluss an R 1/08 v. 15.7.2008, Egr. 2.1 (siehe nur Benkard EPÜ/Beckedorf, 4. Aufl. 2023, EPÜ Art. 112a Rn. 15 mit vielen weiteren Beispielen).
  20. L

    DE Anschrift des Anmelders (PatV)

    §§ 1, 2, 3, 17 HGB: Ein Kaufmann kann ja auch eine natürliche Person sein, und diese muss nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB zwingend mehr als Ihren bloßen bürgerlichen Namen als Firma nutzen. Tatsächlich muss die Firma den Namen gar nicht enthalten, auch wenn es oft der Fall ist.
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