Noch zur Ergänzung hinsichtlich der Rechtslage bloß in Deutschland siehe Schricker/Loewenheim/Katzenberger/Metzger, 6. Aufl. 2020, UrhG § 5 Rn. 65:
Das Problem ist also, dass bei den üblichen Wikipedia-Lizenzen, die für Texte und Medien verwendet werden, eine Lizenzverletzung vorliegt, wenn...