Na bitte, dann hast Du ja Fortschritte gemacht. Dort steht nämlich:
"Die so genannten Beweisanzeichen gehören zwar zu den vom Gericht stets abzuwägenden positiven Anhaltspunkten, die einen Hinweis auf das Vorliegen erfinderischer Tätigkeit liefern können, allein aber keine verbindliche Aussage...