Viel ErfolgHallo Patentnoob,
die Vorschrift der 5 Jahre Berufserfahrung beim Einstieg in die Prüferlaufbahn dient eigentlich dazu, Bewerber auszusondern, die ihr bisheriges Berufsleben nur an der Universität verbracht haben. Man möchte Prüfer für die Patentanmeldungen haben, die ungefähr die...