Kugelblitz
GOLD - Mitglied
Ich rege mich regelmäßig über das Verhalten des Harmonisierungsamtes hinsichtlich der Begriffe innerhalb des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für die EU-Marke auf. Andauernd erhalte ich Aufforderungen, an Stelle des von mir gewählten Begriffes einen Begriff aus der EUROACE-Liste zu wählen, da der von mir gewählte Begriff keine Klassifikation in eine bestimmte Klasse zulassen soll. Allerdings lässt sich das Amt nicht dazu hinreißen, mir darzulegen, warum eine solche Klassifikation aufgrund des gewählten Begriffes nicht möglich sein soll. Selbst wenn ich in einer Eingabe darlege, weshalb die Klassifikation möglich ist, erhalte ich nur wieder die gleiche Aussage zurück, ohne dass das Amt auf die Argumente eingeht bzw. Gegenargumente liefert.
Geht es Euch auch so? Das kann es doch nicht sein! Wenn man nur die Begriffe aus der EUROACE-Liste bzw. der alphabetischen Liste der Nizza-Klassifikation wählen darf, dann kann man beim HABM auch einen Affen hinsetzen, um die Klassifikationsprüfung durchzuführen
Es kann doch auch nicht sein, dass man ein anständiges Waren- u. Dienstleistungsverzeichnis nur durch eine Beschwerde bekommt
Kugelblitz
Geht es Euch auch so? Das kann es doch nicht sein! Wenn man nur die Begriffe aus der EUROACE-Liste bzw. der alphabetischen Liste der Nizza-Klassifikation wählen darf, dann kann man beim HABM auch einen Affen hinsetzen, um die Klassifikationsprüfung durchzuführen
Es kann doch auch nicht sein, dass man ein anständiges Waren- u. Dienstleistungsverzeichnis nur durch eine Beschwerde bekommt
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