Aktueller Inhalt von Dapf15

  1. D

    DE § 4 PatG – Erfinderische Tätigkeit | Unterschiedliche IPC Klassifizierung & Stand der Technik

    Nochmal zur erfinderischen Tätigkeit: In den Kammermitteilungen (rosa Heft) Ausgabe 5/2023 ist ein lesenswerter Beitrag "Zur Prüfung der erfinderischen Tätigkeit nach deutschem Recht" enthalten.
  2. D

    Frage zu Literatur

    Für Hagen direkt vor Ort brauchst du nur das, was in der Einladung steht. Du kannst da auch erstmal gebrauchte Gesetzestexte nehmen. Für die Einsendearbeiten kannst du ja auch mit den "Gesetze im Internet" arbeiten, da hast du immer die aktuelle Fassung. Dann für die erste Klausur brauchst du...
  3. D

    Recherche nach validierten europäischen Patenten

    Mir fällt da nur PatBase ein, aber meine Erfahrungen damit liegen schon paar Jahre zurück. Dort konntest du, wenn ich mich recht erinnere, auch immer gleich noch den Rechtsstand abfragen, also nicht nur, ob ein Patent in Land X validiert wurde, sondern auch, ob es noch in Kraft ist. Aber...
  4. D

    Erfindung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

    Bartenbach/Volz: "Arbeitnehmererfindungen; Praxisleitfaden mit Mustertexten" Bartenbach/Volz: "Gesetz über Arbeitnehmererfindungen; Kommentar", Abschnitt zu §4 Also ja, dazu gibt es eine ganze Reihe von Aussagen von Gerichten.
  5. D

    Praxis Durch künstliche Intelligenz (AI) gestütze Vorrecherche

    "Richtige" Recherchen sind bei uns selten; die geben wir dann an externe Anbieter, weil sich spezielle Software für uns nicht lohnt. Die allermeisten Mandanten fahren eher die Schiene Anmeldung -> Rechercheantrag, also nach dem Motto "Lasst mal den Prüfer suchen..." Was häufiger vorkommt ist...
  6. D

    ArbnErfG Anteil der Erfindung am Produkt

    Was ist das Produkt ohne B wert?
  7. D

    DE Offenlegung der Anmeldung durch das DPMA nach *exakt* 18 Monaten?

    Das müsste mit DPMAkurier funktionieren. Man kann dort als Lieferrhythmus "täglich" auswählen. Ob das dann am selben Tag oder erst am darauffolgenden kommt, weiß ich nicht.
  8. D

    DE Offenlegung der Anmeldung durch das DPMA nach *exakt* 18 Monaten?

    Das ist doch in § 31 Abs. 2 Nr. 1 PatG geregelt: Die Offenlegung kann (nur dann) vor Ablauf der 18 Monate erfolgen, wenn sich der Anmelder damit einverstanden erklärt und den/die Erfinder benannt hat. Das heißt, er müsste die frühere Offenlegung beantragt haben.
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