GebrMG Titelseite GbM-Schrift (U1) zwingend mit Fig. 1, Alternativen?

Patentonkel

GOLD - Mitglied
Grüß Gott zusammen,

ich habe mich schon öfter darüber geärgert dass es bei der GbM-Anmeldung keine Möglichkeit gibt, die Figur für die Titelseite der U1-Schrift selber zu bestimmen. Die zwangsläufige Veröffentlichung der Fig. 1 auf der Titelseite geht wohl auf Mitt. Präs. DPMA 15/99 zurück, diese Mitteilung finde ich aber auch nicht mehr im Original - kennt jemand eine Quelle?
Hat schonmal jemand erfolgreich beantragt - gleichzeitig mit der Anmeldung oder auch später - eine andere Figur (also nicht Fig. 1) für die Titelseite der U1 zu berücksichtigen?
Wäre ein solcher Antrag ohne hilfsweise Absicherung möglicherweise sogar ein Zurückweisungsgrund?
Danke, PO
 

Schorschi

Vielschreiber
Wenn direkt ein GbM eingereicht wird, spricht sicherlich nichts dagegen, Fig. 1 als Figur für die Titelseite vorzusehen.

Wenn allerdings nach §5 GebrMG abgezweigt wird und das zugrundeliegende Patent in Fig. 1 den Stand der Technik zeigt (und natürlich als solchen kennzeichnet), dann schon. Dann müsste bei der Abzweigung die Reihenfolge der Figuren geändert werden. Dies sollte nach Loth/Pantze GebrMG § 5 Rn. 9 oder Mes GebrMG § 5 Rn. 2-12 zulässig sein, da durch die Umgruppierung der Gegenstand der Gebrauchsmusteranmeldung nicht über denjenigen der in Bezug genommenen Patentanmeldung hinausgeht. Gemäß Gegenmeinung von Schennen GRUR 1987, 222 (226, 227) (siehe Mes GebrMG § 5 Rn. 6) muss bei der Abzweigung Unterlagenidentität vorliegen, damit wäre wiederum eine Umgruppierung unzulässig.
 
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Schorschi

Vielschreiber
Die zwangsläufige Veröffentlichung der Fig. 1 auf der Titelseite geht wohl auf Mitt. Präs. DPMA 15/99 zurück, diese Mitteilung finde ich aber auch nicht mehr im Original - kennt jemand eine Quelle?
Ich habe soeben per Email beim DPMA nachgefragt, ob sie mir diese Mitteilung schicken können. Das Archiv des DPMA (https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/mitteilungen/archiv/index.html) hat nur Mitteilungen seit 2000 und im TABU gibt es diese Mitteilung auch nicht. Mal abwarten, ob sie sie mir schicken können.
 
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Schorschi

Vielschreiber
Das DPMA hat mir umgehend die Mitteilung Nr. 15/99 geschickt:

"Beginnend mit dem Veröffentlichungstag 7. Oktober 1999 wird auf den Titelseiten der Gebrauchsmusterschriften der Hauptanspruch und gegebenenfalls die Hauptzeichnung wiedergegeben."
 
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