EPÜ Wann tritt das EPGÜ in Kraft?

Hans35

*** KT-HERO ***
M.W. ist diese Roadmap das aktuellste Dokument zum Inkrafttreten des EPGÜ. Danach sollte die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Deutschlands in der Woche vor Weihnachten (2022) erfolgen; der gesamte Zeitplan hängt ja von diesem Datum ab.

Bisher habe ich dazu noch nichts gehört. Weiß jemand definitiv, ob das geklappt hat, und wenn nein, wie es jetzt weitergeht?
 

B_2020

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Hans35

*** KT-HERO ***
Das Inkrafttreten des EPGÜ ist m.W. gesetzlich geregelt und hängt unmittelbar an der Ratifikation.
Soll der Hinweis bedeuten, dass der Austausch der Ratifikationurkunden absichtlich verzögert wird, weil man mit der benötigten Software noch nicht klar kommt? Und man schiebt es auf die Anwälte, die erst mal geschult werden müssen, wie ein Zwei-Faktor-Login funktioniert?
 

B_2020

GOLD - Mitglied
Das Inkrafttreten des EPGÜ ist m.W. gesetzlich geregelt und hängt unmittelbar an der Ratifikation.
Korrekt, Art 89(1) des EPGÜ https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:175:0001:0040:DE:PDF

Soll der Hinweis bedeuten, dass der Austausch der Ratifikationurkunden absichtlich verzögert wird,
Richtig
weil man mit der benötigten Software noch nicht klar kommt?
korrekt
Und man schiebt es auf die Anwälte,
so könnte man es lesen. Wer sich damit beschäftigt hat, weiß aber, dass UPC hier mal wieder besondere Sicherheiten implementieren wollte, die so nicht wirklich üblich sind.
die erst mal geschult werden müssen, wie ein Zwei-Faktor-Login funktioniert?
Na etwas mehr als 2-Factor ist es dann doch.
U.A. gibt es ja noch keinen deutschen Anbieter, der für CMS die notwendigen Sicherheiten bereitstellen kann.
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Ich denke gerade an meinen Beitrag von 15.12.2020, als es auch schon um den so langsamen Ratifikationsprozess ging:

Die Verzögerungen waren zumindest erforderlich, vielleicht sogar gewollt, denn die gesamte Aktenführung soll ja zwingend elektronisch erfolgen und niemand kann ein oder zwei Jahren eine funktionsfähige Software liefern, die sowohl für Nichtigkeits- als auch für Verletzungsverfahren geeignet ist und nebenbei die verschiedenen Standorte in sicherer Weise miteinander vernetzt. Zumindest muss ja ein "Beschluss" in Deutsch, Englisch und Französisch dasselbe bedeuten und dieselbe Wirkung haben und bei einer Berufung in Luxemburg dasselbe bewirken. Zusätzlich gibt es bei bei der Vernetzung noch das Übersetzungsproblem.

Vermutlich werden erst mal die Richter eingestellt und diese mit der Sicherung der Software-Erstellung beschäftigt. Aktive EPA-Prüfer oder Verletzungsrichter aus Mannheim stehen ja dafür wohl kaum zur Verfügung.

Man kann nur hoffen, dass die Gerichte sich nicht in der ersten Zeit mit Excel-Tabellen behelfen müssen. Einfach nur Gesetze oder Verordnungen beschließen, genügt halt nicht. Man denke z.B. an die aktuelle Fax-Nutzung der Gesundheitsämter.
und weiter:
Jedenfalls sollte sich jeder, der in Sachen Software für das Einheitspatent Verantwortung trägt, den Beschluss des BPatG 20 W (pat) 24/12 vom 10.6.2013 anschauen. Ein typisches Beispiel, wie es nicht laufen sollte. Da wird ein Zurückweisungsbeschluss auseinandergenommen, der mehr als ein Jahr nach der Inbetriebnahme der "elektronischen Akte" im DPMA zu Stande gekommen war. "Inbetriebnahme" bedeutet dabei, dass man auf der Ebene der Entscheidungsträger der Auffassung war, dass die Software fertig und benutzbar sei.

Etwas Ähnliches sollte dem Einheitspatent erspart bleiben. Nach meiner Auffassung kann die für eine sorgfältige Softwareentwicklung erforderliche Zeit aber nur sehr begrenzt durch den Einsatz von Geld verkürzt werden.

Daran gemessen könnte es noch recht lange dauern, bis "die Sonne aufgeht".
 

patachon

GOLD - Mitglied
Ich weiß nicht, ob die Lesart "mit der Software nicht klar kommen" so stimmt. Fakt ist, dass das UPC sehr enge Vorgaben zur Authentifizierung macht, es aber keinen (oder zu wenige Anbieter) in Europa gibt, der z.B. Smartcards bereitstellen kann, welche die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Das scheint mir das Hauptproblem zu sein. So verstehe ich auch das "allow future users to prepare themselves" - wir brauchen Karten, die wir jedenfalls bisher nirgends ergattern konnten. Es werden zwei, drei Hersteller in Europa genannt, aber die sind gnadenlos überlaufen (welch Wunder).
Und wenn sich die Nutzer nicht authentifizieren können, ist das ganze etwas mühsam, nicht wahr...
 

B_2020

GOLD - Mitglied
Ich weiß nicht, ob die Lesart "mit der Software nicht klar kommen" so stimmt. Fakt ist, dass das UPC sehr enge Vorgaben zur Authentifizierung macht, es aber keinen (oder zu wenige Anbieter) in Europa gibt, der z.B. Smartcards bereitstellen kann, welche die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Das scheint mir das Hauptproblem zu sein. So verstehe ich auch das "allow future users to prepare themselves" - wir brauchen Karten, die wir jedenfalls bisher nirgends ergattern konnten. Es werden zwei, drei Hersteller in Europa genannt, aber die sind gnadenlos überlaufen (welch Wunder).
Und wenn sich die Nutzer nicht authentifizieren können, ist das ganze etwas mühsam, nicht wahr...
Ich denke, es ist schon richtig, dass CMS nicht so einfach ist (man nicht klar kommt). Dies liegt, wie von @patachon dargelegt, aber eben nicht (nur) an den Nutzern.
CMS und die Sicherheit hierfür wurde extrem hoch geschreaubt, und dies erst kurz vor Einführung dargelegt, zudem mit Infos, die (m.E.) nicht ausreichend waren (vlt sogar soweit, dass Sie nicht ohne erheblichen Aufwand [alle Anbieter anschreiben und einzeln anfragen] ausführbar waren :D )
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Na ja, das CMS muss schon von sehr vielen Usern wissen und verwalten, wer was darf und wer nicht, und wie der sich jeweils autorisiert. Dazu muss nachvollziehbar überprüfbar sein, wer wann was an den Daten geändert hat. Und das alles noch in den verschiedenen Sprachen an den verschiedenen Standorten abrufbar.

Und dann geht es ja erst los: Alle denkbaren Prozessabläufe (zB Frist gewährt/nicht gewährt/eingehalten/nicht eingehalten) müssen nachgebildet werden und derjenige, der dann etwas tun muss, ob Anwalt oder Richter, muss darüber in seiner persönlichen ToDoListe benachrichtigt werden, ggf. auch zusätzlich ein Vertreter bzw. Vorgesetzter. Und immer, wenn der (in seiner Sprache) nicht versteht, was er genau machen soll (z.B. welches Fristdatum falsch eingegeben ist und berichtigt werden soll) droht ein Chaos.
Der jeweilige "Prozess" ist zu jedem Zeitpunkt in einem durch eine Vielzahl von Parametern beschreibbaren "Zustand" und muss bei der nächsten "Aktion" (durch eine Person oder z.B Fristablauf) in den nächsten "richtigen" Zustand versetzt werden, wobei jeder Zeit etwas Überraschendes geschehen kann (zB Rücknahme eines Antrags oder der Klage eines Beteiligten).
Allein die Teststrategie für diese Prozessabläufe und ihre Konsistenz mit den gesetzlichen Vorgaben ist ein riesiges Projekt. Und wenn der billigste Anbieter genommen wird (genommen werden muss) bleiben als erstes die Anforderungen an die Bedienbarkeit (Fehleranfälligkeit) auf der Strecke.
 
Zuletzt bearbeitet:

patachon

GOLD - Mitglied
CMS und die Sicherheit hierfür wurde extrem hoch geschreaubt, und dies erst kurz vor Einführung dargelegt, zudem mit Infos, die (m.E.) nicht ausreichend waren (vlt sogar soweit, dass Sie nicht ohne erheblichen Aufwand [alle Anbieter anschreiben und einzeln anfragen] ausführbar waren :D )
Ah, der Ansatz ist eigentlich schön. Wir schreiben erst mal einen Mängelbescheid für das UPC. Die Regelungen sind nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen kann. Das Gericht/die Zuständigen werden aufgefordert, die beanstandeten Mängel innerhalb einer Frist von 4 Monaten zu beheben, ansonsten droht Zurückweisung des UPC.*

Wenn wir nett sind, machen wir vorher noch eine mündliche Anhörung. So wie damals das User Panel am EPA vor der massiven Änderung der RBoA. Falls jemand bei der Veranstaltung dabei war, wisst ihr, was ich meine =)

*nein, ich habe nichts generell gegen das UPC, im Gegenteil. Ich warte nur schon mein ganzes Berufsleben auf die Umsetzung... und das ist lang, lang...
 

B_2020

GOLD - Mitglied
Ah, der Ansatz ist eigentlich schön. Wir schreiben erst mal einen Mängelbescheid für das UPC. Die Regelungen sind nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen kann. Das Gericht/die Zuständigen werden aufgefordert, die beanstandeten Mängel innerhalb einer Frist von 4 Monaten zu beheben, ansonsten droht Zurückweisung des UPC.*

genauso dachte ich mir das :)
Wenn wir nett sind, machen wir vorher noch eine mündliche Anhörung. So wie damals das User Panel am EPA vor der massiven Änderung der RBoA. Falls jemand bei der Veranstaltung dabei war, wisst ihr, was ich meine =)

*nein, ich habe nichts generell gegen das UPC, im Gegenteil. Ich warte nur schon mein ganzes Berufsleben auf die Umsetzung... und das ist lang, lang...
Bin noch nicht so lange dabei, daher bin ich da noch ganz entspannt.
Was es am Ende wirklich dem einzlenen Anmelder und Inhaber nützt, wird man dann sehen, ich gehe aber davon aus, dass das Feedback seh heterogen sein wird.
 
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