Ausbildung

Schritt 1: Ausbildung beim Patentanwalt

Voraussetzungen Um Patentanwaltsbewerber zu werden muß man seine technische Befähigung nachweisen. Die technische Befähigung hat derjenige erworben, der sich im Geltungsbereich der Patentanwaltsordnung als ordentlicher Studierender einer wissenschaftlichen Hochschule dem Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer … [Mehr]

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Schritt 2: Ausbildung beim DPMA

Mit der Ausbildung am DPMA beginnt das so genannte Amtsjahr in München. Voraussetzungen Um am Amtsjahr teilnehmen zu können, müssen Sie zunächst einen entsprechenden Antrag auf Ausbildung beim Patentamt und Patentgericht stellen, der an den … [Mehr]

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Schritt 3: Ausbildung beim BPatG

Voraussetzungen Wenn Sie das Ziel der Ausbildung am Deutschen Patent- und Markenamt (siehe oben) erreicht haben, so überweist der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes den Patentanwaltsbewerber an den Präsidenten des Patentgerichts. Ob Sie dieses … [Mehr]

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Schritt 4: Patentanwaltsprüfung

Voraussetzungen Zunächst muß das Ziel der Ausbildung beim Patentgericht (siehe oben) erreicht sein, was wiederum von der dortigen Beurteilung abhängt. Des weiteren ist ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung an den Präsidenten des Deutschen Patent- … [Mehr]

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Sonderweg nach §10a Patentanwaltsordnung

Einen Sonderweg zur Zulassung zur Patentanwaltsprüfung ist in §10a der Patentanwaltsordnung festgelegt. Wer die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt, kann sich die vorstehend beschriebenen Schritte 1 bis 3 bis zur Patentanwaltsprüfung im Wesentlichen – jedoch nicht … [Mehr]