Die vier Schritte auf dem Weg zum Beruf des Patentanwalts und ein Sonderweg nach §158 Patentanwaltsordnung.
Schritt 1: Ausbildung beim Patentanwalt
Voraussetzungen Um Patentanwaltsbewerber zu werden muß man seine technische Befähigung nachweisen. Die technische Befähigung hat derjenige erworben, der sich im Geltungsbereich der Patentanwaltsordnung als ordentlicher Studierender einer wissenschaftlichen Hochschule dem Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer … [Mehr]