Das Deutsche Patent- und Markenamt hat folgendes mitgeteilt:
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) hat das DPMA den für den Zeitraum vom 30. März bis 8. April 2020 anberaumten mündlichen Teil der Patentanwaltsprüfung I/2020 abgesagt. Die Absage ist angesichts der jüngsten Entwicklungen leider erforderlich. Wir bedauern die damit insbesondere für die Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten verbundenen Unannehmlichkeiten.
Mitteilung des DPMA vom 17. März 2020
Über mögliche neue Termine können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen. Wir werden diese zu gegebener Zeit auf unserer Internetseite veröffentlichen.
Weitere ständig aktualisierte Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht das DPMA hier.