Ein Patentanspruch verlangt z.B.
(1) ein Gehäuse und
(2) eine Unterlage für ein weiteres Teil X der Vorrichtung.
Im Stand der Technik findet sich ein Dokument, welches ein Gehäuse zeigt, wobei das Gehäuse gleichzeitig als Unterlage für das weitere Teil X dient.
Ist der Anspruch (vor dem EPA) neuheitsschädlich getroffen?
D.h., kann ein strukturelles Element im Stand der Technik zwei Anspruchsmerkmale gleichzeitig offenbaren? Ich habe Patentansprüche eigentlich immer so gelesen (d.h. breit). Aber kennt jemand Rechtsprechung, die das mal so entschieden hat? (Ist irgendwie schwer zu recherchieren in der EPA Entscheidungsdatenbank.)
Danke im Voraus.
(1) ein Gehäuse und
(2) eine Unterlage für ein weiteres Teil X der Vorrichtung.
Im Stand der Technik findet sich ein Dokument, welches ein Gehäuse zeigt, wobei das Gehäuse gleichzeitig als Unterlage für das weitere Teil X dient.
Ist der Anspruch (vor dem EPA) neuheitsschädlich getroffen?
D.h., kann ein strukturelles Element im Stand der Technik zwei Anspruchsmerkmale gleichzeitig offenbaren? Ich habe Patentansprüche eigentlich immer so gelesen (d.h. breit). Aber kennt jemand Rechtsprechung, die das mal so entschieden hat? (Ist irgendwie schwer zu recherchieren in der EPA Entscheidungsdatenbank.)
Danke im Voraus.