Gerd
*** KT-HERO ***
Hi,
angenommen ein Mandant kommt zu mir, und teilt mir mit, dass er vor 2 Monaten eine Patentanmeldung eingereicht hat, und zwar zweimal am gleichen Tag, allerdings in zwei leicht unterschiedlichen Versionen, und nun möchte er, dass ich die Vertretung übernehme.
In einer der Versionen hat er den Erfindungsvorgang sehr detailliert beschrieben und dabei im Prinzip dargelegt, dass die Erfindung lediglich aus einer an sich logischen Kombination der im Stand der Technik vorkommenden Merkmale besteht.
In der anderen Version hat er die Herleitung der Erfindung weniger detailliert beschrieben und den Erfindungsvorgang einer zufälligen Vertauschung von Prozessschritten zugeordnet, sowie deren Entdeckung bei der Suche nach der Ursache der überraschenden Eigenschaften.
Allerdings hat er in dieser Version ein paar Ausführungsbeispiele nicht aufgeführt, die in der anderen Version enthalten sind, und evtl. für die ausreichende Offenbarung wichtig sein könnten.
Jetzt wäre ich natürlich in der Zwickmühle, welche Anmeldung weiterverfolgt, bzw. welche zurückgenommen werden sollte.
Oder bestünde evtl. eine Möglichkeit, beides zu haben, erstens die vollständigen Ausführungsbeispiele und zweitens das Unterbleiben des Hinweises auf die eigentlich logische und somit nicht erfinderische Herleitung der Erfindung?
Gruß
Gerd
angenommen ein Mandant kommt zu mir, und teilt mir mit, dass er vor 2 Monaten eine Patentanmeldung eingereicht hat, und zwar zweimal am gleichen Tag, allerdings in zwei leicht unterschiedlichen Versionen, und nun möchte er, dass ich die Vertretung übernehme.
In einer der Versionen hat er den Erfindungsvorgang sehr detailliert beschrieben und dabei im Prinzip dargelegt, dass die Erfindung lediglich aus einer an sich logischen Kombination der im Stand der Technik vorkommenden Merkmale besteht.
In der anderen Version hat er die Herleitung der Erfindung weniger detailliert beschrieben und den Erfindungsvorgang einer zufälligen Vertauschung von Prozessschritten zugeordnet, sowie deren Entdeckung bei der Suche nach der Ursache der überraschenden Eigenschaften.
Allerdings hat er in dieser Version ein paar Ausführungsbeispiele nicht aufgeführt, die in der anderen Version enthalten sind, und evtl. für die ausreichende Offenbarung wichtig sein könnten.
Jetzt wäre ich natürlich in der Zwickmühle, welche Anmeldung weiterverfolgt, bzw. welche zurückgenommen werden sollte.
Oder bestünde evtl. eine Möglichkeit, beides zu haben, erstens die vollständigen Ausführungsbeispiele und zweitens das Unterbleiben des Hinweises auf die eigentlich logische und somit nicht erfinderische Herleitung der Erfindung?
Gruß
Gerd