EQE Zulassungsbedingungen EPA-Prüfung?

MedTechMan

BRONZE - Mitglied
Liebe Forumsteilnehmer

Nach längerem Recherchieren bin ich leider noch nicht auf eine verlässliche Aussage gestossen, welche mir meine Frage beantwortet: welchen Bedingungen muss die sogenannte "Berufserfahrung" genügen, damit man die EPA-Prüfung absolvieren kann?

Auszug aus Wikipedia: "Berufserfahrung hat, wer ein Praktikum unter Leitung eines zugelassen Vertreter abgeleistet hat oder als Angestellter in einem Unternehmen mit Sitz in einem Vertragsstaat mit Patentangelegenheiten befasst gewesen ist."

Ich werde ab dem neuen Jahr in einem Unternehmen für Patentbewertung/-verwertung anfangen. Dort "befasse" ich mich auch mit Patentangelegenheiten. Ist dieses jedoch aussreichend oder muss ich an der Entstehung von Patentschriften beteiligt sein? Wer kann mir genaue Auskunft geben?

Grüsse,
MedTechMan
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Also hast Du vermutlich keinen "European Patent Attorney" als Ausbilder?

Dann brauchst Du eine Angestelltenvollmacht für das EPA für Deinen Arbeitgeber und musst dort mit dieser Vollmacht Handlungen vor dem EPA für Deinen Arbeitgeber nach dem EPÜ vorgenommen haben. Typische Handlungen, die Du vorgenommen haben solltest, sind Anmeldungen einzureichen und Amtsbescheide zu erwidern.

Bei einer Patentbewertungs- und verwertungsfirma (neudeutsch auch meist als Troll bekannt), dürfte das aber wohl nicht der Fall sein, da die Patente meist schon existieren und wohl auch die Einspruchsfrist abgelaufen sein dürfte.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Entweder Dein "Troll" hat einen zugelassenen Vertreter, dann ist alles kein Problem, Unterschrift genügt, oder ich würde dort nicht anfangen zu arbeiten.
 

MedTechMan

BRONZE - Mitglied
Im Land der Trolle ich werde arbeiten... das mir neu ist.

Nun, es gibt zumindest einen Legal Counsel innerhalb des Unternehmens. Ist das ausreichend?

MedTechMan
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Was ist ein legal councel? Ein Rechtsanwalt mit zwei Staatsexamina, Ein Jurist mit einem Staatsexamen (ohne Vertretungsberechtigung für Dritte), ein EPA-Vertreter, ein Patentingenieur oder ein Jurastudent...?

Es ist absolut klar wie die Bedingungen vor dem EPA sind! Vertreten für das eigene Unternehmen ODER unter Aufsicht eines Vertreters/Berechtigten.

Einfach durchprüfen, ob die Gesetze/Verordnungen einschlägig sind oder nicht.

Alex
 

Lysios

*** KT-HERO ***
MedTechMan schrieb:
Nun, es gibt zumindest einen Legal Counsel innerhalb des Unternehmens. Ist das ausreichend?
Also der Titel deutet eher auf einen Rechtsanwalt/Volljuristen. Macht ja auch Sinn, da Patent-Trolle hauptsächlich mit (vorgerichtlichen) Streitverfahren beschäftigt sind und damit auf rein rechtliche Sachverhalte. Für die technischen Aspekte wird vermutlich ab und an auf externe Patentanwälte zurückgegriffen.

Ein Rechtsanwalt ist nur ausreichend, wenn er zusätzlich auch "European Patent Attorney" ist. Das ist aber extrem selten der Fall. Zudem solltest Du doch anhand Deines Arbeitsvertrages wissen, worin die Art Deiner Tätigkeiten besteht. Zumindest scheinst Du aber keinen Ausbildungsvertrag für das EQE-Praktikum zu haben, was in Deiner Situation sehr negativ ist, da Du dann keine Ansprüche auf Ausbildung ableiten kannst.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Ein Aspekt ist mir gerade noch eingefallen. Die Kombination Rechtsanwalt mit technischem Berater. Letztere Rolle dürfte auf Dich fallen. Du sollst dann vermutlich dem Legal Counsel die technischen Aspekte so erklären, dass er Sie versteht und entsprechend agieren kann.
 
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