a friend of the earth
SILBER - Mitglied
Gibt's irgendwelche Neuigkeiten zum London Agreement ?? Die EPA-Website gibt ja nicht allzuviel her.
Wie eine Nachfrage bei der zuständigen Stelle des DPMA ergeben hat, ist man sich dort zumindest des Problems bewusst.conseil schrieb:Ich habe heute auch aus dem BMJ erfahren, dass die Ratifikationsurkunde gestern hinterlegt wurde. Demnach tritt das London Agreement am 01.05.08 in Kraft.
In Deutschland gibt es jetzt aber noch ein kleines Problem, von dem ich nicht weiß, ob es schon repariert wurde:
Einerseits wurde beschlossen (BGBL 2003, Teil II, Seite 1666):
"Dem in London am 17.10.2000 ... unterzeichneten Uebereinkommen ... wird zugestimmt." "Der Tag, an dem das Uebereinkommen nach seinem Artikel 6 Abs. 1 ... in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen".
Demnach tritt das Londoner Uebereinkommen in Deutschland (unter den Annahme dass gestern hinterlegt wurde) am 01.05.2008 (automatisch) in Kraft.
Andererseits wurde (am gleichen Tag) beschlossen (BGBL 2003, Teil I, Seite 2470):
"Artikel II Paragraph 3 des Gesetzes über das internationale Patentübereinkommen .... wird aufgehoben." "Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des vierten Kalendermonats in Kraft, der auf das Inkrafttreten des Uebereinkommens vom 17.10.2000 über die Anwendung ... folgt. das Bundesministerium der Justiz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt".
Diese Formulierung bedeutet, dass Artikel II Paragraph 3 des Gesetzes über das internationale Patentübereinkommen, der vorschreibt, dass eine Uebersetzung einzureichen ist, erst am 01. September 2008 (dem 4. Monat nach dem 1. Mai (dem Tag des Inkrafttretens)) außer Kraft tritt, was dem o.g. Gesetz (BGBL 2003, Teil II, Seite 1666) wiederspricht.
Insgesamt bedeutet das, dass derzeit ein Gesetz in Deutschland besagt, dass ab dem 01.05.08 keine Uebersetzung mehr erforderlich ist, und dass ein anderes Gesetz derzeit vorschreibt, dass noch bis 01.09.08 eine Uebersetzung einzureichen ist. Beides kann offensichtlich nicht gleichzeitig gelten. Dumm gelaufen ....
Hat dazu jemand neuere Informationen ?
Wohl, das was heute an die VPP-Mitglieder per Mail verschickt wurde?greenhorn schrieb:Was sagt Ihr Euren Mandanten denn nun, wenn sie fragen, ob sie für DE eine Übersetzung anfertigen lassen müssen?
Witzig, wie da ein Anonymus hervorheben will, dass er nicht beteiligt war und somit den Fehler nicht zu verantworten hat. Gesetzgeber ist aber in Deutschland der Bundestag, da hatten also ein paar mehr Leute/Parteien Gelegenheit, draufzuschauen...Lysios schrieb:"Nach Auskunft des BMJ handelt es sich um einen Redaktionsfehler des damaligen Gesetzgebers.
Na hoffentlich...diese Übersetzungen vom italienischen Englisch ins Deutsche lassen einem ja die Haare zu Berge stehen. Obwohl die taiwanesischen sind noch schlimmer...Lysios schrieb:Wohl, das was heute an die VPP-Mitglieder per Mail verschickt wurde?greenhorn schrieb:Was sagt Ihr Euren Mandanten denn nun, wenn sie fragen, ob sie für DE eine Übersetzung anfertigen lassen müssen?
"Nach Auskunft des BMJ handelt es sich um einen Redaktionsfehler des damaligen Gesetzgebers. Eigentlich gewollt war der Wegfall des Übersetzungserfordernisses gleichzeitig mit Inkrafttreten des Londoner Abkommens. Derzeit arbeite das BMJ an einer Lösung, die sicherstellt, dass das Übersetzungserfordernis nach deutschem Recht zum Inkrafttreten des Londoner Protokolls am 01.05.2008 entfällt."