US Werden in einer US-Bescheidserwiderung farbige Markierungen in Zeichnungen zur Erläuterung akzeptiert?

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,

farbige Zeichnungen kann man ja zu US-Patentanmeldungen einreichen, wenn man gleichzeitig eine "Petition" dazu einreicht, aus welchen Gründen man das für erforderlich hält.

Habe im MPEP jedoch nichts dazu gefunden, ob in einer Bescheidserwiderung farbige Zeichnungen, bzw. einfach nur farbige Markierungen in Zeichnungen, akzeptiert werden.
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Wie sieht es beim EPA aus?

Die Web-Einreichung (webformfiling.epo.org) scheint farbige PDFs, beispielsweise für Bescheidserwiderungen, ohne weiteres zu akzeptieren.

Wird das dann amtsintern in unkenntliches schwarz-weiß umgewandelt, oder bekommt der Prüfer das farbig auf den Schirm?

Dies sehe ich gerade im Amtsblatt:
Das EPA wird jedoch weiterhin Einspruchsschriften und sämtliche Briefe den übrigen Beteiligten zu Informationszwecken übermitteln. Außerdem wird es Dokumente übermitteln, die nicht im Europäischen Patentregister eingesehen werden können (z. B. Modelle oder Videos) oder die nicht ohne Weiteres lesbar sind (z. B. farbige Unterlagen).

Das könnte darauf hindeuten, dass die farbigen Unterlagen amtsintern farbig gespeichert werden, jedoch (noch) nicht farbig ins Patentregister aufgenommen werden?
 
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