Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Welches sind die ursprünglich eingereichten Unterlagen einer PCT-EP-Anmeldung?
Hi Forum,
der Hintergrund ist vorliegend die Untersuchung des Einspruchsgrunds gemäß Art. 100 c) EPÜ: unzulässige Erweiterung des Patentgegenstands gegenüber den ursprünglich eingereichten Unterlagen.
Nur -- welcher Papierstapel stellt nun eigentlich definitiv die ursprünglich eingereichten Unterlagen einer Euro-PCT Anmeldung dar, bei der das EPA als mit der Internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde tätig ist?
Irgendwie ist es zwar schon klar, dass die dem Internationalen vorläufigen Prüfungsbericht zugrundegelegten Unterlagen auch "dem Verfahren vor dem EPA zugrundezulegen sind", vgl. EPA Form 1200, Feld 6 -- also "im Prinzip" die PCT-Anmeldungsunterlagen.
Nur lautet auch hier mal wieder die entscheidende Frage: Steht es auch irgendwo im Gesetz?
Danke schonmal für alle Tipps,
Marc.
Hi Forum,
der Hintergrund ist vorliegend die Untersuchung des Einspruchsgrunds gemäß Art. 100 c) EPÜ: unzulässige Erweiterung des Patentgegenstands gegenüber den ursprünglich eingereichten Unterlagen.
Nur -- welcher Papierstapel stellt nun eigentlich definitiv die ursprünglich eingereichten Unterlagen einer Euro-PCT Anmeldung dar, bei der das EPA als mit der Internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde tätig ist?
Irgendwie ist es zwar schon klar, dass die dem Internationalen vorläufigen Prüfungsbericht zugrundegelegten Unterlagen auch "dem Verfahren vor dem EPA zugrundezulegen sind", vgl. EPA Form 1200, Feld 6 -- also "im Prinzip" die PCT-Anmeldungsunterlagen.
Nur lautet auch hier mal wieder die entscheidende Frage: Steht es auch irgendwo im Gesetz?
Danke schonmal für alle Tipps,
Marc.
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