Hier ein Artikel aus "Die Welt":
Deutsches Recht gilt nicht für Gelände der Botschaft
Ermittlungen, in die Angehörige ausländischer diplomatischer Vertretungen involviert sind, gestalten sich stets heikel. Das deutsche Recht - auch das Strafrecht - gilt in solchen Fällen nur eingeschränkt. Entscheidend, erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes gestern, sei das Völkerrecht. "Das Gelände einer Botschaft oder eines Konsulats ist formal exterritoriales Gebiet. Deutsche Behörden dürfen dort nur begrenzt und vor allem nur mit Zustimmung des jeweiligen Landes tätig werden", erläuterte der Sprecher. "Dazu kommen noch der Diplomatische Status beziehungsweise die diplomatische Immunität, die die meisten Angehörigen der Botschaften genießen. Das heißt, diese Personen fallen selbst dann nicht unter deutsches Recht, wenn sie einer Straftat bezichtigt werden", erläuterte der Außenamts-Sprecher weiter.
In aller Regel seien aber beide Seiten bemüht, derartige Vorfälle einvernehmlich und kooperativ zu bearbeiten, sagte dazu ein Berliner Staatsanwalt: "Natürlich gibt es auch Fälle, in denen die Botschaft sich kategorisch jede deutsche Einmischung verbittet. Da wundert man sich schon über die Gründe, unternehmen kann man allerdings nichts."
Wie die WELT gestern erfuhr, gab es zwischen deutschen und russischen Behörden im Fall des vom Balkon gestürzten Botschaftsangehörigen offenbar zunächst unterschiedliche Auffassungen über Hoheitsrechte und Zuständigkeiten. Der Grund: Die Wohnung, aus der der 49-Jährige stürzte, gehört zum Gelände der russischen Botschaft, ist exterritoriales Gebiet, der Bürgersteig, auf dem er anschließend aufschlug, dagegen nicht. hhn
Artikel erschienen am 9. Sep 2003