Welches Recht in Botschaften?

G

gastII

Guest
ander schrieb:
Hallo,

ich gebe Gast recht und ich
widerspreche gastII.

Ich meine die Frage so verstanden zu haben:
Ab wann gilt auf einem Botschaftsgelände ausländisches Recht?
(Nach der Fertigstellung des Hauses? Bei Baubeginn? ....)
Was ist wenn sich ein Botschafter eines undeutenden Landes auf dem Grundstück nur einen Liegestuhl und einen sonnenschirm aufstellt?

Praktischer Fall aus meinem Leben:
wenn ich in Deutschland nach Italienischem Recht heiraten wollen würde muss ich dass entweder bei der Botschaft oder einem Konsulat in DE machen und sonst nirgends, denn nur dort kann man in DE nach italienischem Recht heiraten.
Weil es sonst keine italienischen Behörden in Deutschland gibt, insbesondere keine italienischen Standesämter, die im Ausland hoheitliche Aufgaben (Eheschließung) vornehmen dürfen. Mit dem Botschaftsgebiet hat das aber nichts zu tun. Die Fragen, wo etwas stattfindet und welches Recht anzuwenden ist können zusammenfallen, müssen aber nicht. Es kommt nicht selten vor, dass ein Richter in Deutschland eine Rechtsfrage nach ausländischem Recht beurteilen muss.

Also:
Warum soll auf dem Gelände für eine Heirat das it. Eherecht gelten und für den gewerblichen Rechtschutzt dt. Recht.
Das ist eine Frage des internationalen Privatrechts (s. z. B. §§1ff EGBGB).

Folglich:
sobald eine Gelände Botschafts(Konsulats)gelände ist müsste dort ausländisches Recht gelten.
Zu pauschal formuliert. Die in der Botschaft dürfen hoheitliche Aufgaben des Entsedestaates wie dortige nationale Behörden übernehmen (Pässe ausstellen, Eheschließungen beglaubigen etc.). Trotzdem bleibt das Botschaftsgelände deutsches Staatsgebiet. Die "Exterritorialität" bezieht sich lediglich auf die Frage des Zugriff durch deutsche Behörden -> WDK.

Oder warum suchen Menschen Zuflucht bei einer Botschaft? Eben weil sie sich dem Recht des Gastgeberlandes entziehen woll und nicht weil ein Zaun drumherum aufgestellt ist. Sonst könnten sie auch in den Zoo gehen, dort steht auch ein Zaun.
Weil sie politisches Asyl möchten. Es ist hoheitsaufgabe der Botschaft, Asylanträge zu prüfen, daher kein Zugriff der Deutschen Behörden. Steht auf dem Botschaftsgelände jedoch ein geklauter Liegestuhl, kommt es darauf an, ob der, der ihn geklaut hat, Immunität genießt.
 
P

PAC-man

Guest
...kleiner Tipp:

Einfach mal im Creifelds unter "Diplomatische Vorrechte" schauen.

( '<
 
R

Rudi

Guest
Wenn hier die klugen Köpfe schon versammelt sind:

Wie sieht das beim EPA aus? Jedenfalls dem deutschen Fiskus
sind die entzogen...

Gruß,
R.
 
G

gast

Guest
Rudi schrieb:
Wenn hier die klugen Köpfe schon versammelt sind:

Wie sieht das beim EPA aus? Jedenfalls dem deutschen Fiskus
sind die entzogen...

Gruß,
R.
Wenn mit _die_ die Mitarbeiter im EPA gemeint sind, so ist dies in der Pauschalität nicht richttig. Die sind lediglich von der Einkommensteuer befreit. Andere Steuern zahlen die schon.

vgl. Immunitätsprotokoll zum EPÜ.

http://www.european-patent-office.org/legal/epc/d/ma5.html
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Wenn D bilateral mit den USA eine Abmachung getroffen hat, dass D keine Befugnisse auf Botschafts- oder Konsulatgebiet hat, würde ich eine Schadensersatzklage gegen D führen.

Gruß

Alex
 
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