Pat-Ente
*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe hier ein etwas exotisch anmutendes Problem aufzutischen:
Angenommen, ein Unternehmen A sei Inhaber eines Patentes und eines Gebrauchsmusters auf dieselbe Erfindung (z.B. durch Abzweigung). Nun geht das Gebrauchsmuster auf eine Firma B über, sei es durch Verkauf, Pfändung oder wie auch immer. B stellt im Folgenden den Erfindungsgegenstand her und vertreibt ihn, ebenso wie A.
Irgendwann läuft das Gebrauchsmuster aus, das Patent besteht jedoch weiter. Kann nun A B untersagen, die Erfindung weiter zu nutzen (es gebe keine vertragliche Regelung dazu), oder könnte B ein irgendwie geartetes Weiterbenutzungsrecht geltend machen? Im Patent/Gbm-Recht habe ich dazu nichts direktes gefunden, aber möglicherweise kann man mit "Treu und Glauben" oder Gewohnheitsrecht argumentieren ...
ich habe hier ein etwas exotisch anmutendes Problem aufzutischen:
Angenommen, ein Unternehmen A sei Inhaber eines Patentes und eines Gebrauchsmusters auf dieselbe Erfindung (z.B. durch Abzweigung). Nun geht das Gebrauchsmuster auf eine Firma B über, sei es durch Verkauf, Pfändung oder wie auch immer. B stellt im Folgenden den Erfindungsgegenstand her und vertreibt ihn, ebenso wie A.
Irgendwann läuft das Gebrauchsmuster aus, das Patent besteht jedoch weiter. Kann nun A B untersagen, die Erfindung weiter zu nutzen (es gebe keine vertragliche Regelung dazu), oder könnte B ein irgendwie geartetes Weiterbenutzungsrecht geltend machen? Im Patent/Gbm-Recht habe ich dazu nichts direktes gefunden, aber möglicherweise kann man mit "Treu und Glauben" oder Gewohnheitsrecht argumentieren ...