DE Wann veröffentlichung im Patentblatt

Patentspecht

Vielschreiber
Hallo,

der Erteilungsbeschluss meiner Anmeldung ist nun schon 6 Wochen her und ich kann meine Anmeldung immer noch nicht im Patentblatt finden.
Gibt es Erfahrungswerte, wie lange das DPMA braucht, um die Anmeldung zu veröffentlichen?

Viele Grüße
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Vom Erlass des Erteilungsbeschlusses bis zur Veröffentlichung der Erteilung vergehen meiner Erfahrung nach mindestens 3 Monate.

Nach Erlass des Erteilungsbeschlusses läuft erstmal die einmonatige Beschwerdefrist. Erst wenn danach ein Sachbearbeiter den Ablauf der Beschwerdefrist feststellt, wird die Veröffentlichung veranlasst. Das dauert auch gerne nochmal 2-4 Wochen. Und bis dann die Patentschrift erstellt ist, vergehen auch gerne weitere 4 Wochen.

Edit: Es "kann" natürlich auch schneller gehen, z.B. wenn man auf den Erteilungsbeschluss einen Rechtsmittelverzicht einreicht. Aber selbst dann hat man keine Gewähr, dass der Vorgang merklich beschleunigt wird bzw. dafür, dass jemand im DPMA den Verzicht überhaupt vor Ablauf der Beschwerdefrist in die Hand nimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Patentspecht

Vielschreiber
Alles klar,

darf man dann um die Zeit zu überbrücken den Erteilungsbeschluss und die Patentunterlagen bereits (auf einer eigenen Webseite) veröffentlichen? Gibt es da Probleme mit Urheberrecht/Datenschutz ...?
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Gibt es da Probleme mit Urheberrecht/Datenschutz ...?
Diese Grauzone würde ich mir ersparen. Eine verfrühte Veröffentlichung bringt ohnehin nichts, da die Wirkungen des Patents gemäß Patentgesetz erst mit Veröffentlichung der Erteilung eintreten und nicht früher.
Darüber hinaus gibt es auch noch das Stichwort der Patentberühmung. Wenn du behauptest ein Patent zu haben, es aber faktisch noch nicht hast, da es noch nicht veröffentlicht ist, und Wettbewerber z.B. Hals über Kopf deswegen die Produktion oder den Verkauf einstellt, kann auch eine Schadensersatzpflicht entstehen.

Herrscht in deinem Fall ein besonderer Zeitdruck oder wie?
 

Patentspecht

Vielschreiber
Es geht eher darum das Patent bereits als erteilt zu vermarkten und ggf. bereits das Interesse eines Lizenznehmers zu wecken.
Die Angabe, dass es erteilt sei ist ja nicht falsch, da es dazu ja das passende Dokument vom DPMA gibt. Die Frage ist eher, ob dieser Schriftverkehr geheim bleiben muss oder ob man diesen veröffentlichen darf.
Also es gibt keinen besonders hohen Zeitdruck aber ein zeitnaher Beginn der Vermarktung wäre schon passend.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Also es gibt keinen besonders hohen Zeitdruck aber ein zeitnaher Beginn der Vermarktung wäre schon passend.
Mit Zugang des Erteilungsbeschlusses beim Anmelder handelt es sich um einen wirksamen amtlichen Erlass i.S.d. § 5 Abs. 1 UrhG. Einer Veröffentlichung steht damit eigentlich nichts im Wege.

Es ist aber so ziemlich das Dümmste was man machen kann, potentielle Lizenznehmer / Verletzer vor Ablauf der Einspruchsfrist mit einem Patent zu konfrontieren. Je nach Lust und Laune werden dann manche Unternehmen schnell mal einen Einspruch mittels eines Strohmanns in aller Ruhe vorbereiten. Insbesondere Einzelerfinder nerven ja größere Unternehmen gerne mit ihren angebotenen tollen Erfindungen und so etwas kann dann gerne mal ein nettes und billiges Training darstellen.
 

Patentspecht

Vielschreiber
Also wäre es auch eher sinnvoll während der neun Monate nach Veröffentlichung den Ball flach zu halten, um die Gefahr eines Einspruchs nicht unnötig zu erhöhen?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Man sollte immer alle relevanten Fakten kennen. (Potentielle) Investoren stehen i.d.R. unter einer Vertraulichkeitsvereinbarung und/oder einem entsprechenden (vor)vertraglichen Verhältnis. Kann man eine (drohende) Patentverletzung mit hinreichender Sicherheit nachweisen? Oder sollen einfach alle potentiellen Interessenten angeschrieben werden (es ist bei den Empfängern üblich in einem solchen Fall erst einmal alle vertraglichen Verhältnisse inklusive Vertraulichkeit abzulehnen)?
 

Patentspecht

Vielschreiber
Die Idee war es, alle potentiellen Interessenten anzuschreiben. Aber das stimmt natürlich, es wird den potentiellen Lizenznehmern dann sehr einfach gemacht einen Einspruch einzulegen.
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es nicht wirklich ein Risiko der Patentverletzung aber ich kann mir gut vorstellen dass sich die jeweiligen potentiellen Lizenznehmer Geld sparen würden wenn sie dann einfach Einspruch einlegen.
Ich ziehe also den Schluss zunächst bis zu den 9 Monaten nach Veröffentlichung zu warten ...
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Die Idee war es, alle potentiellen Interessenten anzuschreiben. ... Ich ziehe also den Schluss zunächst bis zu den 9 Monaten nach Veröffentlichung zu warten.

Ich weiß nicht, ob es für einen Patentinhaber sinnvoll ist, die Einspruchsfrist abzuwarten, bevor er auf potentielle Partner zugeht, wodurch sich sein Vorhaben ja nur um ein Jahr verzögert, ohne dass er einen erkennbaren Vorteil davon hat.
Oftmals wird das Szenario so aussehen:
Wenn ein Einsprechender sehr guten SdT aufgefunden hat, dann ist es für den Patentinhaber eher von Vorteil, sein Vorhaben - so weit es auf ein wirksames Patent ankommt - möglichst früh (und damit kostengünstig) aufzugeben. Wenn das Patent erst nach einer Nichtigkeitsklage zurückgenommen wird (oder gar die Entscheidung abgewartet wird) und er in seiner Firma bis dahin schon einiges veranlasst hast, was dann korrigiert werden muss, dann ist das sicher ungünstiger als das Einspruchsverfahren. Dasselbe gilt, wenn auf Grund des SdT der Ausgang des Einspruchsverfahrens ungewiss ist und der Patentinhaber das (finanzielle) Risiko scheut, (was sicher eher für kleinere Unternehmen gilt).
Wenn der vom Gegner (vom potentiellen Partner) aufgefundene SdT hingegen offensichtlich nichts hergibt und das Patent nicht gefährden kann, dann kann dieser (falls er das für sinnvoll hält und Absprachen dem nicht entgegenstehen) so oder so Einspruch erheben, um den Patentinhaber lediglich zu verunsichern.
Abwarten dürfte sich daher wohl nicht lohnen, egal, ob das Patent letztlich Bestand hat. Die Veröffentlichung des PS dürfte m.E. für den Patentinhaber idR der richtige Zeitpunkt sein, um aktiv zu werden.
 
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