Hallo zusammen,
kurze Frage zur Klärung: Wenn ein gültiger unabhängiger Verfahrensanspruch besteht, ist dann automatisch ein unabhängiger Vorrichtungsanspruch, der auf das Verfahren verweist, auch zulässig? Die Formulierung des Vorrichtungsanspruchs wäre dann "Vorrichtung zum Durchführen eines Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche..."
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
kurze Frage zur Klärung: Wenn ein gültiger unabhängiger Verfahrensanspruch besteht, ist dann automatisch ein unabhängiger Vorrichtungsanspruch, der auf das Verfahren verweist, auch zulässig? Die Formulierung des Vorrichtungsanspruchs wäre dann "Vorrichtung zum Durchführen eines Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche..."
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!