Hallo Fip
Als erstes zur Klarstellung. Ich habe mich absolut nicht von dir auf den Schlips getreten gefühlt. Auch jetzt nicht, trotz deines von dir so bezeichneten Seitenhiebs
. Auch das Posting hier ist jetzt nicht "angreifend" gegen dich gemeint.
Ich habe jetzt aber etwas Verständnisprobleme bei deinem Posting
. Du selber hast doch aufgebracht, wozu eine Abmahnung auch dient und darauf habe ich mich bezogen, nämlich dass diese aufgezählten Sachen eigentlich eleganter (wegen der Minimierung des "Abmahnrisikos") mit einer Berechtigungsanfrage gelöst werden können
.
Ich weiß auch nicht genau, was es noch für ein "Abmahnrisiko" gibt, dass sich nicht in Kosten niederschlägt? Also ich geh mal nicht davon aus, dass du nicht meinst, dass der Abgemahnte nette schwarzgekleidete Männer vorbeischickt
. Für mich als vor dem Studium kaufmännisch Vorgeschädigten wird alles immer sofort in Kosten umgesetzt
. Hinsichtlich der Frage, wie es in meinem Posting heißen müsste, könnte man trefflich diskutieren
.
Mein Gedankengang im Prinzip war, dass man sich eine EV, die aus vielerlei Gründen im Patentbereich mit so vielen Risiken und damit potentiellen Kosten verbunden ist, sehr gut überlegen sollte und sobald man kostensensitiv ist, nach meiner Meinung eher nicht machen sollte. Dazu gehören für mich immer alle Kosten und die Auswirkungen der einen bzw. einer anderen Variante des Vorgehens.
Die Punkte des "Abfragens" eines Standes der Technik, des sog. Vorbenutzungsrechts (das ja eigentlich ein Weiterbenutzungsrecht aufgrund von Vorbenutzung ist
) oder kurz gesagt, warum der mögliche Verletzer sich berechtigt fühlt, eine Erfindung zu benutzen, geht halt nun mal auch eine Berechtigungsanfrage. Das einzige was mir als Vorteil der Abmahnung ad hoc und sicher einfällt, ist das Prozesskostenrisiko bei sofortiger Unterwerfung. Dann sollten aber auch die Prozesskosten nicht so hoch sein, zumindest sind für mich Prozesskosten einer zweiten Instanz hier schwerlich vorstellbar
. Wenn man das dann gegen die potentiellen Gesamtkosten einer zugestellten EV abwägt, dann komme ich halt zu der Ansicht, dass man eine EV nur dann machen sollte, wenn dem Mandanten die (potentiell hohen) Kosten relativ egal sind. D.h. dann aber zwangsläufig gerade, dass man den Mandanten über die Kostenrisiken aufgeklärt hat, weil sonst kann der ja nicht entscheiden, ob sie ihm egal sind ;-).
Aber mittlerweile sind wir von der eigentlichen Frage von MPS "was für eine Vollmacht brauche ist" ziemlich weit entfernt
.