G
Gert
Guest
Weiss da jemand was genaues? Die PAs in Bayern sollen ins Versorgungswerk der Anwälte? Was wurde da beschlossen?
Ich tappe im Dunkeln....
Ich tappe im Dunkeln....
Ist halt die Frage, ob man einzahlen muss oder darf. Ich entscheide eigentlich ganz gerne selbst über die Art meiner Altersvorsorge, die ich betreibe. Unter anderem deshalb habe ich mich auch für einen selbständigen Beruf entschieden...Kand. schrieb:Wenn dem so sein sollte, dann würde einem dadurch aus meiner Sicht "nicht ein großer Batzen Geld abgeknöpft werden", sondern vielmehr eine der staatlichen Rentenversorgung weit überlegene und lukrativere Alterssicherung zur Verfügung stehen.
Was meinst du ?? Bayerische Steuerberater sind seit 2000 dabei, mehr kann ich dem Link nicht entnehmen....Robby schrieb:Ich vermute, es wird so laufen, wie es mit den Steuerberatern lief. Bei dem Link oben kann man sehen, was damals geschah.
Meinst du §20 Abs3 der Satzung ?? Ich seh aber den Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Aufnahme der Berufstätigkeit nicht.Robby schrieb:Ich hoffe nur, dass ich rechtzeitig PA bin, so dass ich eine Chance auf den halben Satz habe.
Ich glaube, Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen! Tatsächlich wird das wohl diskutiert, die Rentenkassen dadurch zu retten, dass die Rentenversicherungspflicht auf die freien Berufe ausgedehnt wird. In der Schweiz, die ja gerne als Beispiel eines gut funktionierenden Staates herangezogen wird, ist das tatsächlich so und keinen stört es (was allerdings daran liegt, dass die keinen 2. Weltkrieg hatten und das Rentensystem dementsprechend deutlich gesunder ist...)Robby schrieb:Und: Die Zwangsmitgliedschaft im Versorgungswerk könnte dabei helfen, einer Zwangsmitgliedschaft in der BfA zuvorzukommen.
Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch. Wieso wäre unser Rentensystem gesünder, wenn es den 2. Wk nicht gegeben hätte?grond schrieb:(was allerdings daran liegt, dass die keinen 2. Weltkrieg hatten und das Rentensystem dementsprechend deutlich gesunder ist...)