Versorgungswerk

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Gert

Guest
Weiss da jemand was genaues? Die PAs in Bayern sollen ins Versorgungswerk der Anwälte? Was wurde da beschlossen?

Ich tappe im Dunkeln....
 
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Robby

Guest
Das würde mich allerdings auch interessieren, was da los ist. Das kann ja ein ordentlicher Batzen Geld sein, der uns da abgeknöpft wird.
 
K

Kand.

Guest
Wenn dem so sein sollte, dann würde einem dadurch aus meiner Sicht "nicht ein großer Batzen Geld abgeknöpft werden", sondern vielmehr eine der staatlichen Rentenversorgung weit überlegene und lukrativere Alterssicherung zur Verfügung stehen.

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren ...

Jedenfalls würde auch mich interessieren, ob das Gerücht stimmt bzw. ob es hierzu genauere Informationen gibt.
 
G

grond

Guest
Kand. schrieb:
Wenn dem so sein sollte, dann würde einem dadurch aus meiner Sicht "nicht ein großer Batzen Geld abgeknöpft werden", sondern vielmehr eine der staatlichen Rentenversorgung weit überlegene und lukrativere Alterssicherung zur Verfügung stehen.
Ist halt die Frage, ob man einzahlen muss oder darf. Ich entscheide eigentlich ganz gerne selbst über die Art meiner Altersvorsorge, die ich betreibe. Unter anderem deshalb habe ich mich auch für einen selbständigen Beruf entschieden...
 
N

Niemand

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Ist die Frage ob man als PA dem RA-Versorgungswerk beitreten muss oder ob man beitreten darf ??

Bisher durfte man wohl nur in Baden-Württemberg (in einem älteren Thread wurde mal ein entsprechendes Landesgesetz zitiert). Eine Verpflichtung gab es nicht.

Die Frage, ob das RA-Versorgungswerk eine lukrative Altersvorsorge darstellt oder nicht, ist nicht Gegenstand dieses Threads.
 
R

Robby

Guest
1. Bisher war es so, dass man dem Bayrischen Versorgungswerk beitreten muss, wenn man zu einer der entsprechenden Berufsgruppen gehört. Das wird wohl auch in Zukunft nicht anders sein.

siehe:
http://www.versorgungskammer.de/pls/portal/docs/PAGE/BVK/index.html


2. Für Rechtsanwälte, die deutlich unter 30 sein sollten, wenn sie ihre Zulassung bekommen, ist das kein grosses Problem. Für Patentanwälte, die meist deutlich über 30 sind, hingegen schon, denn die sollten eigentlich zuvor schon gegen Berufsunfähigkeit abgesichert sein. Spätestens im Amtsjahr ist man sonst ohne vernüftigen Schutz. Das würde dazu führen, dass man dann doppelt versichert ist.

3. Es kann ja sein, dass das Geld gut angelegt oder sonst was wird. Problematisch finde ich aber, dass man zwangsweise zu einer bestimmten Höhe (19,5%) versichert wird auch wenn man bereits versichert ist.
 
N

Niemand

Guest
Wo steht denn das mit den PAs ??

Ich habe nur §15 der Satzung gefunden:

(1) Pflichtmitglieder der Versorgungsanstalt
sind alle nicht berufsunfähigen natürlichen
Personen, die Mitglieder der Rechtsanwalts- und
Steuerberaterkammern in Bayern sind.

Ansonsten gibt's noch freiwillige Mitglieder, aber das sind offensichtlich nur Pflichtmitglieder, die von der Versicherungspflicht befreit sind.

Nachdem wie ich die Sache bisher verstehe, betrifft uns die Sache erstmal nicht.... oder etwas doch ??
 
R

Robby

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Angeblich wurde auf der Kammerversammlung beschlossen, diesem Versorgungswerk beizutreten oder den Beitritt zu beantragen (so wie die Steuerberater das gemacht haben).
 
N

NochNichtKandidat

Guest
Wer hat hierzu irgendeinen tatsächlichen Bericht??
Wäre sehr interessant, den hier zu posten.

Es geht ja immerhin um die Frage, ob PA auch zukünftig noch ein "freier Beruf" ist, den man erlernen kann, wenn man sich selbständig machen will.
 
A

Anonymer Patentanwalt

Guest
Tatsächlich wurde auf der Kammerversammlung beschlossen, den Beitritt zu diesem Versorgungswerk zu beantragen.

Folge: 22% des Einkommens bis zur Beitragbsbemessungsgrenze sind abzuführen.

Aus kollegialer Rücksichtnahme möchte ich diesen Beschluss nicht kommentieren.
 
N

Niemand

Guest
Soll der Beitritt zum Versorgungswerk dann verpflichtend oder freiwillig sein ??

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze ?? 54 k€ ??

Zu welchem Zeitpunkt ist denn mit etwas Spruchreifem zu rechnen ??
 
R

Robby

Guest
Ich vermute, es wird so laufen, wie es mit den Steuerberatern lief. Bei dem Link oben kann man sehen, was damals geschah. Ich hoffe nur, dass ich rechtzeitig PA bin, so dass ich eine Chance auf den halben Satz habe.
 
N

Niemand

Guest
Robby schrieb:
Ich vermute, es wird so laufen, wie es mit den Steuerberatern lief. Bei dem Link oben kann man sehen, was damals geschah.
Was meinst du ?? Bayerische Steuerberater sind seit 2000 dabei, mehr kann ich dem Link nicht entnehmen....

Robby schrieb:
Ich hoffe nur, dass ich rechtzeitig PA bin, so dass ich eine Chance auf den halben Satz habe.
Meinst du §20 Abs3 der Satzung ?? Ich seh aber den Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Aufnahme der Berufstätigkeit nicht.
 
R

Robby

Guest
http://www.versorgungskammer.de/pls/portal/docs/PAGE/BVK/brastv/rechtsgrundlagen/brastvsatzung2005.pdf

Letzte Seite, VersoG §3. Wenn das bei den PAs genau so abläuft, heisst das, dass es die PAs, welche einen Betitrittsantrag auf der letzten Kammersitzung beschlossen haben, nur dann trifft, wenn es der einzelne will (VersoG §3 Abs. 2 2. und 3. analog). Uns hingegen (insbesondere die Kandidaten, die sich ihre berufliche Zukunft nicht mehr frei wählen können) trifft das pflichtmäßig. Da fände ich eine etwas umfangreichere Informationspolitik doch sehr angebracht.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Unglaublich!

Wie können sich Freiberufler, die das Privileg haben, nicht in die staatliche Rentenversicherung einzahlen zu müssen, sich dazu verpflichten, dieselben Beiträge in solch ein halbstaatliches System einzuzahlen.

Wo soll hier der Vorteil liegen?
 
C

Cleverle

Guest
Ha!

Die Rechtsanwälte sterben angeblich im Schnitt mit 60. Das bedeutet niedrige Ausgaben und Beiträge.

Die Steuerberater wissen schon, warum sie da hinein wollten.

Trotzdem ist es unschön, wenn man dazu gezwungen wird.
 
R

Robby

Guest
@Gast: Einen besonderen Vorteil für ältere gibt es: Keine Gesundheitsprüfung bei der Aufnahme. Als über 35-jähriger bekommt man sonst keine vernüftige BU-Versicherung.

Und: Die Zwangsmitgliedschaft im Versorgungswerk könnte dabei helfen, einer Zwangsmitgliedschaft in der BfA zuvorzukommen.

Weiterhin ist die Versicherung durch das Versorgungswerk (in erster Linie) kapitalgedeckt. So schlecht muss das also nicht sein.

Und die Steuerberater habe ich ohnehin besonders im Verdacht, dass sie nur das machen, was für sie selbst am besten ist. So schlecht kann das alles nicht sein.

Was mich aber massiv stören würde: Wenn die, die jetzt Kandidaten sind und damit ihren Berufsweg bereits festgelegt haben, keine Wahlmöglichkeit wie vorraussichtlich die älteren PAs bekommen, die bereits ihre Zulassung haben.
 
G

grond

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Robby schrieb:
Und: Die Zwangsmitgliedschaft im Versorgungswerk könnte dabei helfen, einer Zwangsmitgliedschaft in der BfA zuvorzukommen.
Ich glaube, Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen! Tatsächlich wird das wohl diskutiert, die Rentenkassen dadurch zu retten, dass die Rentenversicherungspflicht auf die freien Berufe ausgedehnt wird. In der Schweiz, die ja gerne als Beispiel eines gut funktionierenden Staates herangezogen wird, ist das tatsächlich so und keinen stört es (was allerdings daran liegt, dass die keinen 2. Weltkrieg hatten und das Rentensystem dementsprechend deutlich gesunder ist...)
 
C

Cleverle

Guest
grond schrieb:
(was allerdings daran liegt, dass die keinen 2. Weltkrieg hatten und das Rentensystem dementsprechend deutlich gesunder ist...)
Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch. Wieso wäre unser Rentensystem gesünder, wenn es den 2. Wk nicht gegeben hätte?

Meine These: Im Gegenteil. Denn dann wären heute viele 80-90jährige am Leben (und würden Rente kassieren), die es wegen des Krieges nicht mehr sind. Deren Kinder waren aber großenteils schon geboren und haben fleißig (Babyboomer) Nachkommen gezeugt, die heute Rentenbeiträge zahlen. Doppelter Effekt also. Nicht umsonst hat mal einer das "sozialverträgliche Frühableben" in die Runde geworfen. Ein Fall für Charlton Heston, möchte man sagen.

Also müssen die Schweizer doch noch etwas andere besser machen - weeer hat's erfunden?? Die Schweizer!
 
R

Robby

Guest
Das mit dem 2. WK ist nicht so weit hergeholt: Ohne zweiten Weltkrieg keine DDR, ohne DDR keine Wiedervereinigung mit den bekannten Folgen, insbesondere 1:1-Umtausch der Renten. Wobei ich mich immer wieder aufregen kann, dass die, die durch SED-Parteimitgliedschaft hoch dotierte Posten hatten, mehr Rente bekommen...
 
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