Wenn dann auch noch der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge, die für die gesetzliche Rente dort einzuzahlen wären, übernimmt, dann ist das Versorgungswerk in jedem Fall attraktiver als die gesetzliche Rente.
Der Arbeitgeber zahlt aber nur die Hälfte bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze dazu, die
aktuell bei ca. 65k im Jahr liegt. Bei einem grob gerundeten Beitragssatz von 20% pro Jahr
werden ca. 13k im Jahr für die Standesversorgung (zwangs-)fällig. Davon zahlt der Arbeitgeber
die Hälfte, also 6,5k pro Jahr, entweder für die Standesversorgung oder für
die Rentenversicherung. Das sind bezogen auf eine DIFFERENZ von 3k pro MONAT,
die aus einer Umstellung von der Standesversorgung auf die Rentenversicherung
resultieren soll, Peanuts. Bei einer Maximaleinzahlung im gesetzlichen Rahmen über 30 Jahre
erhält man ca. 2500k Rente im Monat. Für die oben erwähnte Differenz von 3k müsste
man also ein Vielfaches des gesetzlich erforderlichen Betrages in die Standesversorgung
einzahlen. Abgesehen von einer geplanten Langzeit-Witwenversorgung (30-40 Jahre jüngere
Ehefrau; im Stile eines Münteferings, Kohls oder von Beust) einer Absicherung zwecks
Pfändung bzw. Hartz4 fallen mir keine Gründe ein, warum man ein derartiges Vermögen so
anlegen sollte. Hinzu kommt, dass für Rentenneuzugänge ab ca. 2033
die Rentenzahlungen zu 100% für die Veranlagung zur
Einkommensteuer berücksichtigt werden (die Absetzbarkeit in den Jahren der
Einzahlung dürfte auf einen niedrigeren Betrag begrenzt sein).
Nach meinem Kenntnisstand wirtschaftet die Standesversorgung nur 1-2% besser
als die Rentenversicherung. Wesentlicher Vorteil aus meiner Sicht: Der Gesetzgeber kann schwerer
auf die dort gebunkerten Mittel zugreifen bzw. diese beeinflussen.
Die Rendite der Standesversorgung wäre allerdings erheblich besser im Vergleich zur
Rentenversicherung, wenn man die Witwenversorgung (gerne auch allgemeiner:
Hinterbliebenenversorgung) streichen würde, wie dies früher bei manchen
Ärzteversorgungswerken der Fall war.