Pat-Ente
*** KT-HERO ***
Ich weiss, das Mandanten, die nach VKH fragen, nicht bei allen Anwälten beliebt sind ;-)
Aber ich habe dennoch einige Fragen hierzu, insbesondere für die Beantragung von VKH für eine Patentanmeldung:
Aber ich habe dennoch einige Fragen hierzu, insbesondere für die Beantragung von VKH für eine Patentanmeldung:
- Voraussetzung für die Gewährung der VKH ist zunächst mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erfinders/Anmelders. Das PatG verweist hierzu auf die ZPO, wonach vom Einkommen des Antragstellers bestimmte Beträge, insbesondere für den Lebensunterhalt, abgezogen werden und danach die Bedürftigkeit ermittelt wird. Wird denn auch eine eventuelle (Teil-)Pfändung des Einkommens berücksichtigt?
- Ferner muss Aussicht auf Erfolg bestehen. Benkard schreibt hierzu sinngemäß, dass es nicht ausreicht, wenn die Anmeldung keine formalen Fehler aufweist, sondern es müsse auch Aussicht auf Patenterteilung unter Berücksichtigung des Standes der Technik bestehen. Dieser ist aber zum Anmeldezeitpunkt, zu dem idR auch der Antrag auf VKH gestellt wird, noch gar nicht bekannt. Ausserdem will der Anmelder ja gerade auch von der Prüfungsgebühr befreit werden. Wie funktioniert das denn in der Praxis? Es wird doch wohl kaum die VKH zunächst gewährt und nach eventueller Zurückweisung der Anmeldung widerrufen ...