Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich "befasse" mich zur Zeit mit einem Fall in dem ein amerikanisches Patent auch in Europa angemeldet werden soll. Das europäische Patentamt hält die Sache aber scheinbar für nicht patentierbar. Das Prüfverfahren läuft aber noch (seit 2002). In dem Bescheid der Prüfungsabteilung als Antwort auf die versuchte Patentanmeldung steht:
"....Application does not meet the requirement of the European convention....
You are invited to fill your observations and insofar if the deficiencies are such as to be rectifiable to correct the indicated deficiencies within a period of
4 months
Failure to comply with this invitation in due time will result in the application being deemed to be withdrawn (Article 96(3)EPC)"
Erst 5,5 Monate später antworten die Antragsteller und erklären dass sie einen Antrag auf Verlängerung (um 2 Monate) stellen, dem auch stattgegeben wurde.
Ca. 7 Monate später antworten sie schließlich auf den ersten Bescheid der Prüfungsabteilung in dem die Frist von 4 Monaten gennant wurde. Auch eventuelle? 2 Monate seit dem stattgeben des Antrags auf Verlängerung wären hier überschritten.
Meine Frage nun: Hat der Antrag überhaupt noch Gültigkeit oder kann man dem ganzen Schabernack aufgrund eventueller Verfahrensfehler ein schnelles Ende bereiten?
Viele Grüße,
Carookey
Ich "befasse" mich zur Zeit mit einem Fall in dem ein amerikanisches Patent auch in Europa angemeldet werden soll. Das europäische Patentamt hält die Sache aber scheinbar für nicht patentierbar. Das Prüfverfahren läuft aber noch (seit 2002). In dem Bescheid der Prüfungsabteilung als Antwort auf die versuchte Patentanmeldung steht:
"....Application does not meet the requirement of the European convention....
You are invited to fill your observations and insofar if the deficiencies are such as to be rectifiable to correct the indicated deficiencies within a period of
4 months
Failure to comply with this invitation in due time will result in the application being deemed to be withdrawn (Article 96(3)EPC)"
Erst 5,5 Monate später antworten die Antragsteller und erklären dass sie einen Antrag auf Verlängerung (um 2 Monate) stellen, dem auch stattgegeben wurde.
Ca. 7 Monate später antworten sie schließlich auf den ersten Bescheid der Prüfungsabteilung in dem die Frist von 4 Monaten gennant wurde. Auch eventuelle? 2 Monate seit dem stattgeben des Antrags auf Verlängerung wären hier überschritten.
Meine Frage nun: Hat der Antrag überhaupt noch Gültigkeit oder kann man dem ganzen Schabernack aufgrund eventueller Verfahrensfehler ein schnelles Ende bereiten?
Viele Grüße,
Carookey