UWG - Unterlassungsanspruch des Verbrauchers?

P

paule

Guest
zum Thema korrekte Anspruchsformuierung hätte ich noch
DE 19 601 194 A1 und
DE 101 37417 A1
beizutragen.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Richt-Liner schrieb:
Uns hat irgend ein UWG-Guru erzählt, dass das neue UWG totaler Käse ist. Ich habe vergessen was, aber irgendwas passt hinten und vorne nicht zueinander. Und dann gibt es noch irgend eine neue EU-Richtlinie, die man verpennt hat einzuarbeiten.
Dazu vielleicht eine Anmerkung:
Ganz offensichtlich gab es Streitigkeiten zwischen Bundestag und Bundesrat, insbesondere was die §§ 7 (unzumutbare Belästigung, speziell Telefonmarketing) und 10 (Gewinnabschöpfungsanspruch) betrifft.

Der Bundesrat wollte eine stärkere Liberalisierung des Telefonmarketings (opt-out statt opt-in); zudem scheint die Meinung zu bestehen, dass der Gewinnabschöpfungsanspruch (also dass der "wettbewerbswidrig" erzielte Gewinn der Staatskasse zufliesst - tolle Idee eigentlich ;-) ) eine fragwürdige Einrichtung ist.

vgl. dazu GRUR 5/2004, S. 400 und GRUR 7/2004, S. 575
 
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