UWG - Unterlassungsanspruch des Verbrauchers?

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,

da habe ich gerade im neuen UWG geschmökert, das ja laut §1 unter anderem "dem Schutz [...] der Verbraucherinnen und der Verbraucher" dienen soll.

Ein Tatbestand, der in §7 "Unzumutbare Belästigungen" breit dargestellt wird, ist die ganze Palette unerwünschter Werbung (per Post, Fax, Telefon, email ...), die hier als unlauter im Sinne von §3 und damit unzulässig eingestuft wird.

So weit, so gut - wenn einem der Briefkasten vor Werbemüll überquillt, wird man das dankbar zur Kenntnis nehmen.
Aber was tun?
Erstmal weiterlesen ...

§8 sagt uns "wer dem §3 zuwiderhandelt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden".

Allerdings stehen diese Ansprüche laut §8 Abs.2 nur zu
  • Mitbewerbern
  • rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher [...] Interessen [...]
  • qualifizierten Einrichtungen [...] zum Schutz von Verbraucherinteressen
  • den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.
Hoppla! Ganz offensichtlich hat der unzumutbar belästigte Verbraucher selbst keinen Anspruch auf Unterlassung.

Hat das der Gesetzgeber hier schlicht vergessen, oder war das Absicht? Wenn letzteres, weiss jemand eine stichhaltige Begründung dafür?

Hiesse "Anspruch auf Beseitigung" ggf., dass der Werbende seine Prospekte wieder bei mir abholen müsste? Stelle ich mir sehr lustig vor ...

Ich hoffe auf eine interessante Diskussion ...

Gruss,

Pat-Ente
 
R

Richt-Liner

Guest
Uns hat irgend ein UWG-Guru erzählt, dass das neue UWG totaler Käse ist. Ich habe vergessen was, aber irgendwas passt hinten und vorne nicht zueinander. Und dann gibt es noch irgend eine neue EU-Richtlinie, die man verpennt hat einzuarbeiten. Ach, was weiß ich.

Nimmt man UWG in der AG durch? Oder lernt man das erst im Amtsjahr?
 
M

MynonA

Guest
Pat-Ente schrieb:
Hoppla! Ganz offensichtlich hat der unzumutbar belästigte Verbraucher selbst keinen Anspruch auf Unterlassung.

Hat das der Gesetzgeber hier schlicht vergessen, oder war das Absicht? Wenn letzteres, weiss jemand eine stichhaltige Begründung dafür?
Die Begründung liegt darin, daß das Ganze "Gesetz gegen den unlauteren WETTBEWERB" heißt, und nicht etwa "Verbraucherschutzgesetz".

Und der Sinn besteht darin, das in DE ohnehin schon etwas aus dem Ruder laufende Abmahn-Unwesen nicht noch weiter zu fördern. Man will eben nicht die Wahrung des Verbraucherschutzes eben jedem x-beliebigen Verbraucher (und somit auch serienabmahnenden Organen der Rechtspflege) in die Hände legen, sondern nur qualifizierten Organisationen.

Als Verbraucher bleibt Dir höchstens §§ 1004, 823 BGB.

Pat-Ente schrieb:
Hiesse "Anspruch auf Beseitigung" ggf., dass der Werbende seine Prospekte wieder bei mir abholen müsste? Stelle ich mir sehr lustig vor ...
Nette Idee, aber im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsabwägung bleibt dann doch bloß ein Unterlassungsanspruch über.

Gruß zurück,

M.
 
M

MynonA

Guest
Richt-Liner schrieb:
Nimmt man UWG in der AG durch? Oder lernt man das erst im Amtsjahr?
2. Hagen-Jahr, 2. Kurseinheit. Und natürlich nur in der alten Fassung, solange es zum neuen UWG noch kein Skript gibt ;o)

M.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
MynonA schrieb:
Die Begründung liegt darin, daß das Ganze "Gesetz gegen den unlauteren WETTBEWERB" heißt, und nicht etwa "Verbraucherschutzgesetz".
Stimmt schon, aber §1 nennt ja ausdrücklich auch den Zweck des Verbraucherschutzes.

MynonA schrieb:
Und der Sinn besteht darin, das in DE ohnehin schon etwas aus dem Ruder laufende Abmahn-Unwesen nicht noch weiter zu fördern. Man will eben nicht die Wahrung des Verbraucherschutzes eben jedem x-beliebigen Verbraucher (und somit auch serienabmahnenden Organen der Rechtspflege) in die Hände legen, sondern nur qualifizierten Organisationen.

Als Verbraucher bleibt Dir höchstens §§ 1004, 823 BGB.
Was das Abmahn-Unwesen betrifft, stimme ich völlig zu. Aber ich meinte ja auch eher, dass man bei direkter Betroffenheit Rechtsmittel haben sollte - ich will ja nicht für meine Nachbarn klagen ...

§§1004, 823 BGB sind natürlich ein guter Ansatz, daran hatte ich nicht gedacht.

Das würde auch bedeuten, dass man ggf. auch einen Schadensersatzanspruch geltend machen könnte, wenn auch der Nachweis und die Bezifferung des Schadens meist schwierig sein dürfte. AFAIK gab's dazu auch schon Gerichtsentscheidungen, die einen derartigen Anspruch verneint hatten.

Was das wieder Abholen betrifft, war das auch eher scherzhaft gemeint.

Es ist übrigens immer wieder lustig, Telefonwerbeanrufer darauf hinzuweisen, dass sie gerade unlauter und/oder sittenwidrig handeln. Die (meist) Mädels aus dem Call-Center haben natürlich keine Ahnung, was sie da tun ("Sittenwidrig? Damit kenne ich mich nicht aus, ich telefoniere hier nur meine Liste ab" *grins*).

Ciao,
Pat-Ente
 
N

Neutrum

Guest
Was haltet Ihr, besonders die Kandidatinnen, denn von der sprachlichen Formulierung des Gesetzes, im Hinblick darauf, dass hier jetzt (nicht einmal durchgängig) von "Verbrauchern und Verbraucherinnen" die Rede ist.

M.E. ist dies der erste Gesetzestext, in welchem ausdrücklich getrennt das weibliche und männliche Geschlecht angesprochen wird.

Meiner Meinung nach stört dieser Ausfluss einer übertriebenen Angst davor, ein Geschlecht zu benachteiligen, nur zu einer Störung des klanglichen Verlaufs eines Satzes und beeinträchtigt bei konsequenter Anwendung in langen Sätzes das Verständnis. Es hilft wohl auch nicht wirklich im Sinne einer gesellschaftlichen Gleichberechtigung, und manchen Politikern und Politikerinnen oder Politikerinnen und Politikern (je nach Partei), die diese Formulierungen bis zum Exzess betreiben, kann ich als Bürger oder Bürgerin bzw. als Bürgerin oder Bürger schlicht manchmal ungeachtes ihrer inhaltlichen Aussage nicht mehr zuhören.

Ich kenne im übrigen kein anderes Land, welches diese Probleme der gezwungenen Doppeltformulierungen hat.

Ich bin gespannt auf Eure (nicht beschimpfenden) Meinungen!
 
P

Pseudo-Emanze (m)

Guest
Also, das ist ganz sicher nicht das erste PC-Gesetz. Diverse Landesgesetze (und -verordnungen) sind schon seit einiger Zeit "angepasst" worden.

Es ist furchtbar, wirklich. Man (jawohl, verdammt, mit einem "n" und erst recht nicht "frau" oder "mensch") kann diese Gesetze nicht mehr flüssig lesen, weil man vor lauter "innen" den Anfang des Satzes vergessen hat.

Früher habe ich noch immer gesagt: Lass sie doch, diese Spinner. Solange sie nur damit beschäftigt sind, können sie wenigstens sonst keinen Schaden anrichten. Und Gesetze gibt es viele...

Wegen dieser Leute musste sogar unsere Prüfungsordnung an der Uni komplett umgeändert werden: Überall musste "der Prüfling" durch "der Kandidat oder die Kandidatin" ersetzt werden.

Eigentlich ist dieses PC-Getue genauso schlimm wie die neue Rechtschreibung.
 
R

Robby

Guest
Schön finde ich vor allem, dass zwar die weiblichen Verbraucherinnen aber nicht die weiblichen Mitbewerberinnen und sonstigen Marktteilnehmerinnen geschützt sind. Frauen gehen halt doch nur shoppen.
 
R

Robby

Guest
Der Text wurde ja oben gar nicht vollständig zietiert. Hier ist er, ohne Auslassungen:

§1 Zweck des Gesetzes Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Noch dazu gibt es "Verbraucherinnen" gesetzlich gar nicht.

§13 BGB schreibt:
"Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann."

Meinem Verständnis nach sagt "natürliche Person" nichts über das Geschlecht aus (wenn überhaupt, ist es die Person), damit würde der Begriff "Verbraucher" per Definitionem auch die weibliche Form umfassen. Warum man da noch von "Verbraucherinnen" schreiben muss, ist unklar.

Aber ganz grundsätzlich, was sagen eigentlich die Frauen zu dem Thema? Bisher hat sich offensichtlich noch keine zu Wort gemeldet. Als Mann tut man sich ja leicht damit, die PC-Form blöd zu finden ...
 
G

GAST_DELETE

Guest
Weitaus stärker diskrimierend ist, dass Personen mit negativen Eigenschaften immer noch als männlich dargestellt werden. Das betrifft hier die bereits zitierten "Mitbewerber", an anderen Stellen ist immer nur von einem "Täter", "Mörder", "Dieb" oder dergleichen die Rede. Aufällig, gell?

Wo bleibt hier der Aufschrei der GRÜNEN-Aktivistinnen? Warum nicht konsequenterweise auch hier "Täter/in", "Mörder/in", "Dieb/in"?

Bei Personen mit positiven Eigenschaften wäre es weniger diskriminierend, wenn sich ein bestimmtes Geschlecht vermeintlich ausklammert fühlen könnte.

Die ganze Diskussion ist nicht nur unsinnig sondern schlicht überflüssig.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Weitaus stärker diskrimierend ist, dass Personen mit negativen Eigenschaften immer noch als männlich dargestellt werden. Das betrifft hier die bereits zitierten "Mitbewerber", an anderen Stellen ist immer nur von einem "Täter", "Mörder", "Dieb" oder dergleichen die Rede. Aufällig, gell?

Wo bleibt hier der Aufschrei der GRÜNEN-Aktivistinnen? Warum nicht konsequenterweise auch hier "Täter/in", "Mörder/in", "Dieb/in"?

Bei Personen mit positiven Eigenschaften wäre es weniger diskriminierend, wenn sich ein bestimmtes Geschlecht vermeintlich ausklammert fühlen könnte.

Die ganze Diskussion ist nicht nur unsinnig sondern schlicht überflüssig.
 
K

Kandidatin

Guest
Na gut... Pat-Ente, wenn Du so sehnsüchtig drauf wartest:

Ich bin eine Kandidatin, und ich finde Political Correctness in den meisten Fällen, so auch in diesem Kontext, schrecklich anstrengend und nicht erforderlich.

Zufrieden ? ;-)
 
N

Neutrum

Guest
@KandidatIN:

Ja KandidatIN (auch wenn Du mich nicht angesprochen hast), ich liebe Dich! (Bisher wurde ich hinsichtlich dieses Themas meist von Männern beschimpft, wie altmodisch und frauenfeindlich doch meine Meinung wäre)

Aber wer kann mir erklären, warum diese Ausrucksweise einen derartigen Boom erlebt?
 
E

Elke

Guest
Männliche Substantivformen sind m.E. keine Diskriminierung, aber ich kann auch verstehen, dass man weibliche Formen benutzen will.
Diskriminierung fängt m.E. an, wenn man jeden, der (noch) männliche Formen verwendet, der Diskriminierung bezichtigt.
Ansosten gibt es Diskriminierung auch unabhängig von Substantivformen : in den Köpfen, in der Sprache (mit oder ohne weiblichen Substantivformen), im Alltag.

Alles klar, Jungs ?
 
K

Kandidatin

Guest
Danke, Neutrum.

Das habe ich ja auch ein Weilchen nicht mehr gehört ;-).

Aber mal ehrlich: Muss man es sich bei dem Bemühen um eine korrekte Ausdrucksweise auch noch zusätzlich unnötig schwer machen?
 
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