Pat-Ente
*** KT-HERO ***
Anlässlich des Angebots von EPC-Audiodateien, gelesen von einem englischen native speaker, in einem anderen Forenteil hier habe ich mir die Frage gestellt, ob diese Audiodateien ein Sprachwerk im Sinne des § 2 (1) Nr. 1 UrhG darstellen.
Der gesprochene Inhalt ist ja ein Gesetzestext, unterliegt also als solcher nicht dem Urheberrecht (§ 5 (1) UrhG). Die sprachlich-akustische Interpretation desselben (Spannungsbogen! ) könnte jedoch ein Werk sein - aber vielleicht mangelt es hier an der geistigen Schöpfungshöhe?
Was meint Ihr dazu?
Der gesprochene Inhalt ist ja ein Gesetzestext, unterliegt also als solcher nicht dem Urheberrecht (§ 5 (1) UrhG). Die sprachlich-akustische Interpretation desselben (Spannungsbogen! ) könnte jedoch ein Werk sein - aber vielleicht mangelt es hier an der geistigen Schöpfungshöhe?
Was meint Ihr dazu?