N
Niemand
Guest
Hallo,
ich habe ein Problem mit der unzulässigen Erweiterung nach Art. 123 (2) EPÜ. Folgender Fall:
In der EP-Anmeldung fehlt in der Beschreibung Merkmal A, welches (nicht-europäische) Prioritätsschrift offenbart ist. Kann ich im Erteilungs- oder Einspruchsverfahren auf das Merkmal A zurückgreifen ohne gegen Art. 123 (2) zu verstoßen ??
In der Literatur, die ich bisher gefunden habe, wird leider immer nur von der Ursprungsanmeldung gesprochen, womit im vorliegenden Fall wohl die EP-Anmeldung gemeint sein dürfte...
Ich bin sicher das steht irgendwo, ich hab's nur noch nicht gefunden. Bin für jeden Hinweis dankbar.
N.
ich habe ein Problem mit der unzulässigen Erweiterung nach Art. 123 (2) EPÜ. Folgender Fall:
In der EP-Anmeldung fehlt in der Beschreibung Merkmal A, welches (nicht-europäische) Prioritätsschrift offenbart ist. Kann ich im Erteilungs- oder Einspruchsverfahren auf das Merkmal A zurückgreifen ohne gegen Art. 123 (2) zu verstoßen ??
In der Literatur, die ich bisher gefunden habe, wird leider immer nur von der Ursprungsanmeldung gesprochen, womit im vorliegenden Fall wohl die EP-Anmeldung gemeint sein dürfte...
Ich bin sicher das steht irgendwo, ich hab's nur noch nicht gefunden. Bin für jeden Hinweis dankbar.
N.