Gerd
*** KT-HERO ***
Hi,
könnte es sein, dass A (Erfinder?) nicht gleich B ist, aber B die Erfindung von A erworben hat, jedoch ohne sich VOR Einreichung der zweiten Anmeldung die Rechte an der vorigen Anmeldung übertragen zu lassen? Dann wäre eine nachträgliche Beanspruchung der Priorität der Erstanmeldung IMO nicht möglich.
Gruß
Gerd
könnte es sein, dass A (Erfinder?) nicht gleich B ist, aber B die Erfindung von A erworben hat, jedoch ohne sich VOR Einreichung der zweiten Anmeldung die Rechte an der vorigen Anmeldung übertragen zu lassen? Dann wäre eine nachträgliche Beanspruchung der Priorität der Erstanmeldung IMO nicht möglich.
Gruß
Gerd