Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

pa-tent

*** KT-HERO ***
@kand-pat: Danke für die Info bzw. Benennung der entsprechenden Quellen!

Damit nicht jeder nachlesen muss: Die "Pflichtmitgliedmitschaft" gilt nicht für
den Altbestand der Patentanwälte (wie schon aus Bayern bekannt), siehe Art. 3.
Der Altbestand hat ein Jahr Bedenkzeit für den freiwilligen Eintritt in das Versorgungswerk.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Mir ist gerade noch eine Kuriosität aufgefallen.

Nach Feuerich/Weyland/Böhnlein BRAO, 8. Auflage 2012, § 46 BRAO Rn 14 greift für den Syndikus RA das Verbot von § 46 Abs. 1 BRAO für die Rechtsberatung konzernzugehöriger Tochtergesellschaften des Arbeitgebers, der § 41a PAO entspricht. Dies soll wirtschaftlich einer Beratung des Arbeitgebers entsprechen. Die Abgrenzung kann sich an §§ 290, 294 ff. HGB orientieren.

Demnach können weder Syndikus RA und PA Tochtergesellschaften vertreten, der PAss wegen § 155 PAO aber schon. Hier ist der PAss damit nicht nur ggü. einem angestellten bloßen Rechtsassessor im Vorteil sondern sogar ggü. einem angestellten RA. Für den Syndikus PA bedeutet es nur im Sinne des Artikels aus den Mitt., dass er seinen Hut wechseln und als PAss auftreten muss.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
O.k. danke -- wie ist das zu verstehen?

Der Syndikus-RA oder PA darf doch (als Anwalt) ohnehin weder den Arbeitgeber noch Tochtergesellschaften vertreten, sondern nur in seiner Funktion als Assessor bzw. mit Vollmacht des Arbeitgebers.

Oder gilt das mit dem "Hut wechseln müssen" nicht für den Syndikus-Rechtsanwalt?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Oder gilt das mit dem "Hut wechseln müssen" nicht für den Syndikus-Rechtsanwalt?

Der Syndikus RA ist zunächst einmal angestellter Rechtsassessor. Der unterscheidet sich aber in nichts von einem normalen Angestellten ohne jegliche rechtliche Qualifikation: er darf nicht mehr machen. Der Syndikus PA darf aber als PAss für den Arbeitgeber und dessen Tochtergesellschaften auftreten, soweit dies § 155 Abs. 3 PAO nicht ausschließt (also nur für ausländische Tochtergesellschaften nicht als Inlandsvertreter). Auch vor Gericht hat er dann das Rederecht des PA in Verletzungsprozessen nach § 156 PAO und er darf auch vor dem BPatG auftreten, einstweilige Verfügungen beantragen, bei Schiedsgerichten auftreten etc. Auch wenn kein Anwaltszwang herrscht, ist dem normalen Angestellten, wie z.B. dem Rechtsassessor, eine gerichtliche Vertretung für Tochtergesellschaften generell nicht möglich, es sei denn er ist dort Organ oder dort ebenfalls Angestellter.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Der Syndikus RA ist zunächst einmal angestellter Rechtsassessor. Der unterscheidet sich aber in nichts von einem normalen Angestellten ohne jegliche rechtliche Qualifikation: er darf nicht mehr machen.

Hätte ich nicht gedacht, vielen Dank.

Der Syndikus PA darf auch vor dem BPatG auftreten

Und wie ist das schließlich noch mit dem BGH -- wie tritt der Syndikus-PA dort auf? Mit Assessorhut darf er nicht, aber mit Anwaltsrobe doch ebenfalls nicht (§ 41a PAO).
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Wer vertritt dann Industrieunternehmen in Patentsachen vor dem BGH -- muss das immer ein externer PA sein, und der Syndikus bleibt außen vor?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Wer vertritt dann Industrieunternehmen in Patentsachen vor dem BGH -- muss das immer ein externer PA sein, und der Syndikus bleibt außen vor?

Es kommt doch auf die Konstellation im Konzern an. Für sonstige verbundenen Unternehmen, wie z.B. die Muttergesellschaft und deren übrige Tochterfirmen liegt ja kein Vertretungsverbot vor.

Andererseits will man z.B. bei (Nichtigkeits-)Klagen im Unternehmen oft lieber kein Risiko eingehen und beauftragt dann sowieso gerne externe Anwälte. Wenn es dann schiefgeht, muss man sich wenigstens nichts selbst vorwerfen lassen.
 
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arcd007

*** KT-HERO ***
Hallo allerseits,

zum Stichtag 01.06.2013 ist der Staatsvertrag zwischen Bayern und NRW für die Pflichtmitgliedschaft im bay. Versorgungswerk für Patentanwälte in Kraft getreten. Wer vor dem 01.06.2013 bereits PA war, einen Kanzleisitz in NRW hatte und höchstens 60 Jahre alt ist, kann sich innerhalb eines Jahres ab dem Stichtag entscheiden, ob er Pflichtmitglied werden will oder nicht. Dies hat durch expliziten ANtrag zu geschehen.

so long

arcd007
 
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