pa-tent
*** KT-HERO ***
@kand-pat: Danke für die Info bzw. Benennung der entsprechenden Quellen!
Damit nicht jeder nachlesen muss: Die "Pflichtmitgliedmitschaft" gilt nicht für
den Altbestand der Patentanwälte (wie schon aus Bayern bekannt), siehe Art. 3.
Der Altbestand hat ein Jahr Bedenkzeit für den freiwilligen Eintritt in das Versorgungswerk.
Damit nicht jeder nachlesen muss: Die "Pflichtmitgliedmitschaft" gilt nicht für
den Altbestand der Patentanwälte (wie schon aus Bayern bekannt), siehe Art. 3.
Der Altbestand hat ein Jahr Bedenkzeit für den freiwilligen Eintritt in das Versorgungswerk.