Unabhängigkeit des Patentanwalts

wk167

Vielschreiber
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage: Ein Patentanwalt P und eine natürliche Person N sind beide Erfinder und Patentinhaber eines Patents. P tritt als Vertreter von P und N auf bei beispielsweise Lizenzverhandlungen bezüglich des Patents auf. Sieht hier jemand ein Problem für P bezüglich §1 Abs. 2 BOPA??
Gruss
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo wk167,

das würde hinsichtlich der Interessen von N wörtlich unter BOPA § 1 Absatz 2 Satz 2 fallen. Also wenn man schon so eine unglückliche Situation hat, sollte man zumindest einen unabhängigen anderen Kollegen die Sache verhandeln lassen. Man kennt doch genug.

Im übrigen ist das doch die klassische Konstellation, die man unbedingt vermeiden sollte: Im Rahmen der Ausarbeitung einer Patentanmeldung steuert der Patentanwalt durchaus erfinderische Beiträge zur Entwicklung bei (müsste das nicht mit einer Beschichtung aus Hastenichtgesehen noch besser funktionieren? und so weiter). Der erfreute Mandant versucht dann, den Patentanwalt zu überreden, sich (berechtigterweise) als Miterfinder und Mitanmelder eintragen zu lassen, um so am Erfolg der Sache zu profitieren.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

wk167

Vielschreiber
Hi Blood für PMZ,
was ist wenn, P nicht im Rahmen einer Ausarbeitung der Patentanmeldung und nach Beauftragung einer Patentanmeldung sein erfinderisches Zutun getan hat, sondern P ganz normal als Erfinder tätig war.
Beispiel: P und N sind Kumpels, die zusammen eine Erfindung gemacht haben und zusammen angemeldet haben. Dann bilden P und N eine Anmeldergemeinschaft, bzw. eine Patentinhabergemeinschaft (nach Erteilung des Patents). Dann muss doch P diese Gemeinschaft (selbstverständlich unentgeltlich für die Gemeinschaft) vertreten können. Etwas anderes würde doch heißen, dass ein Patentanwalt niemals als (Privat-)Erfinder/Miterfinder tätig werden könnte. Das Recht an der Erfindung ist aber verfassungsrechtlich geschützt.

Gruss
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Der Feuerich bezeichnet § 1 Abs. 2 BOPA als das Patentverwertungsverbot für PAs und verweist auf BGH GRUR 1981, 147. Siehe dort z.B.:
Nach der Entstehungsgeschichte der Patentanwaltsordnung hat der Gesetzgeber die berufsmäßige gewerbliche Verwertung von Schutzrechten als mit dem Beruf eines Patentanwalts unvereinbar erachtet. In diesem Sinne ist die Patentanwaltsordnung auszulegen.

Für den Fall einer rein zufällig in der "Freizeit" entstandenen eigenen Erfindung sollte m.E. daher kein Problem bestehen. Für Erfindungen im Rahmen etwa einer (neben)beruflichen Tätigkeit (z.B. als Entwickler) könnte das u.U. aber schon nicht mehr so klar sein.
 

PatFragen

*** KT-HERO ***
Hallo wk167,

Gilt in deiner Konstellation überhaupt die BOPA? Ist das nicht einfach eine Anmeldergemeinschaft, d.h. eine GbR oder ggf. eine andere Gesellschaftskonstruktion, z.B. können die ja auch eine GmbH gründen, die das Recht an der Anmeldung/Patent hat. Wenn dann P die Anmeldergemeinschaft alleine oder gemeinsam gegenüber Dritten vertritt, tritt er doch als Privatperson bzw. als Gesellschafter und nicht als Patentanwalt auf. Es wäre also gar kein Mandat, so dass die BOPA und insbesondere §1II nicht einschlägig wäre. Mir ist keine rechtliche Vorschrift bekannt, die bei Lizenzvereinbarungen eine (patent)anwaltliche Vertretung vorschreibt.

Die teleologische Auslegung ist doch einfach, dass der Patentanwalt nicht in einen Interessenkonflikt gerät. Als patentanwaltlicher Vertreter für einen Vertretenen einerseits dessen Interessen wahren zu müssen und andererseits, eigene wirtschaftliche Interessen zu haben, die diesen Interessen des Vertretenen widersprechen können. Die Anmeldergemeinschaft GbR oder GmbH ist für ihn als Gesellschafter aber doch gar keine andere Partei. Wenn er sich für die Anmeldergemeinschaft einsetzt, setzt er sich ja genauso für die Interessen der anderen Gesellschafter ein. Es kann also zu keinen widerstreitenden Interessen kommen. Im Höchstfall, wenn er im Lizenzvertrag unterschiedliche Regelungen für sich und die anderen Gesellschafter aushandeln will oder Verquickungen einführt wie, dass der Lizenznehmer als weitere Leistung ihn für seine eigenen Patentangelegenheiten als Vertreter nimmt. Dann sollte er aber vielleicht doch etwas an § 266 StGB und bei der "Verquickung" auch vielleicht wieder an die BOPA denken ;-).
So sehe ich das zumindest :).

Auch dein Schluss, dass dann ein Patentanwalt nie Miterfindersein könnte, erscheint mir etwas fragwürdig. Da hilft ja schon ganz einfach die Lösung von Blood :). Einfach durch einen anderen Patentanwalt vertreten lassen :).
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo,

Vor sehr vielen Jahren gab es mal einen Krimi (Tatort?), bei dem eine Leiche auf einem Aktenförderband im Keller des Patentamtes transportiert wurde und einem gutgläubigen Erfinder seine Erfindung geklaut wurde - am Ende kam heraus: Der Patentanwalt war der Täter, weil er unbedingt Miterfinder sein wollte. Alternativ war wohl ein Prüfer in Verdacht, der die Erfinderbenennung fälschen wollte. Ich habe den Krimi nie gesehen, aber einige Mandanten schon, denn die Geschichte ist mir schon mehrfach erzählt worden, wenn auch jedes mal in leichter Abwandlung.

Vollkommen realitätsfern, und ich lache jeweils herzlich.

Aber das darf auch gern so bleiben. Der Lustgewinn, mein verfassungsmäßiges Recht auf die Erfinderehre gedruckt zu sehen, ist mir einfach zu klein im Vergleich zu nervigen und auch sinnlosen Rechtfertigungsdiskussionen. Mag sein, dass es da erlaubte Fallgestaltungen so ganz am Rande der Grauzone gibt. Aber möchte wirklich jemand kostenlos Patentanmeldungen ausarbeiten im Gegenzug zu einer Mitanmeldereigenschaft? Genau das soll ja nicht sein, zu Recht, wie ich finde. Da gibt es schon (potentielle) Mandanten, die da voll drauf abfahren würden.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

PatFragen

*** KT-HERO ***
Hallo Blood,

den Krimi würde ich auch gerne mal sehen. Der wäre bestimmt lustig :).

Hinsichtlich der Frage von wk167 reden wir, glaube ich, aber etwas aneinander vorbei :).
Es geht nicht um den Fall, wo ein Erfinder zu mir als Patentanwalt kommt und mir seine Erfindung zur Ausarbeitung einer Anmeldung erzählt und ich dann mit Fragen und Weiterentwicklungen quasi Miterfinder werde (wie wir das wohl alle kennen. Manchmal habe ich den Eindruck die Erfindung "passiert" erst bei den Bescheidserwiderungen ;-) ). In dem Fall wäre es ja ein Mandat und da wäre die BOPA und vor allem §1II zu bedenken. Und da wird wohl kein "vernünftig" denkender Patentanwalt drauf bestehen wollen, als Miterfinder benannt zu werden. (Übrigens würde die reine "Miterfinderbenennung" wohl auch wieder nicht unter §1II fallen, da hier wohl eher keine wirtschaftlichen Erwägungen im Spiel sind ;-) ).

Es ging wk167 wohl um den Fall, dass du mit deinem besten Kumpel zusammen im Keller an etwas rumschraubst und dabei eine patentfähige Erfindung rauskommt. Dann besteht halt nunmal von Anfang an eine Gemeinschaft bzw. Gesellschaft, wenn die Kumpels schon ne GmbH gegründet hatten :). Da hat ja auch dein Kumpel nicht alleinig das Recht an der Erfindung. Und in dem Fall übernimmt er (nach meinen Verständnis) kein Mandant und macht nichts als Patentanwalt sondern als Gesellschafter und wenn es kein Mandat ist, dann ist dass nunmal weder wörtlich noch nach teleologischer Auslegung ein Fall des §1II und da wäre dann nichts am "Rande der Grauzone" sondern ganz klar lupenrein weiß ;-).

Und mit dem verfassungsrechtlichen geschützten Recht auf die Erfindung meinte wk167 wohl auch nicht die Erfindernennung sondern das Recht an der (Mit)Inhaberschaft an dem Patent, bei deren Erfindung der Patentanwalt "echter" Miterfinder ist. Und das kann (ausnahmsweise) durchaus mal sehr wertvoll sein, wenn es ne "gute" Erfindung ist. Und dem (wirklich) miterfindenden Patentanwalt verbieten zu wollen, selbst die Sache zu vertreten, würde wohl rechtlich eher bedenklich sein.
 

wk167

Vielschreiber
hallo und danke für die rückmeldungen,
genau das sind meine bedenken. 2 kumpels tüffteln was aus, melden die erfindung an, bekommen ein patent drauf und einer der beiden, der patentanwalt ist, vertritt die beiden als patentanwalt. tritt auch nach außen hin als patentanwalt und als vertreter der beiden auf.
 

PatFragen

*** KT-HERO ***
Noch als Nachtrag für wk167,

wenn es um einen "echten" Fall geht, dann frag doch einfach mal bei der Kammer nach.
Die sind doch die Experten für die Auslegung der BOPA und sollten dir bei der Beachtung
der selben helfen ;-). Und wenn die der Meinung sind, das geht nicht, dann beiß halt in den
saueren Apfel und beauftrage einen Kollegen. Wenn sie der Meinung sind, dass geht, dann
mach es selber und dann hättest du im Zweifelsfalle hinterher auch die Möglichkeit in Richtung
eines Erlaubnistatbestandsirrtums zu argumentieren :).
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo PatFragen, wk167 und weitere,

ja, ich versuche schon seit einiger Zeit an den Krimi (oder vermutlich eher eine Folge aus einer Krimiserie) zu kommen. Wäre doch vielleicht mal was zur Auflockerung einer Veranstaltung von Insidern, etwa bei einer Feier im Büro, einem Seminar oder so. Das ganze müsste nach der Beschreibung aus den 1980ern sein, ist aber wohl später mal des Öfteren wiederholt worden. Aber ohne Titel, Namen der Kommissare, Darsteller etc. ist das eher ein Zufallstreffer, wenn man drauf stößt. Immerhin ist klar, dass das ganze in München spielen muss, aber das sagt natürlich wenig.

Zum aktuellen Fall: Ärzte nehmen ihren Ehefrauen auch nicht selbst den Blinddarm heraus und Fahrlehrer überlassen den Fahrunterricht für ihre Kinder auch Kollegen, wie mir jüngst beim Bier von einem solchen erzählt wurde. Und aus gutem Grund empfehlen wir unseren Mandanten, den kaufmännischen Teil der Verhandlungen bei einer Lizenzvergabe sorgfältig vom (patent-)rechtlichen zu trennen. Und dann sollen wir gegen unsere eigenen Empfehlungen handeln, wenn es um uns selbst geht? Ich habe auch eine eigene außergerichtliche Streitsache aus einem Mietvertrag von einem Rechtsanwaltskollegen betreuen lassen, obwohl man das vom Fachwissen her hätte selbst machen können und dürfen. Nimmt Druck und Nervenbelastung und ich habe Zeit für effektiveres und/oder für etwas, was mehr Spaß macht.

Also unterstellt, der Fall sei echt so wie dargestellt, würde ich es trotzdem nicht selbst machen, weil nicht erforderlich und nicht gut.

Und die Frage der Außenwirkung einer Selbstbenennung eines Patentanwalts in einem Patentanmeldeverfahren bleibt: Was will man dem nächsten Mandanten eigentlich erzählen, wenn der mal fröhlich nach seiner Patentanwaltskanzlei recherchiert hat und nicht nur stolz und wissbegierig mit einer Liste unserer anderen Mandanten zur Besprechung erscheint, sondern auch festgestellt hat, dass sich sein Patentanwalt in anderer Sache selbst benannt hat? Die Hintergrundschilderung mit Kneipe und Kumpel werden Dir viele Mandanten nicht abnehmen, auch wenn sie wahr sein sollte. Und wenn doch, dann folgt das schon erörterte Angebot, denn Du bist ja offenbar bereit, als Erfinder und/oder Anmelder aufzutreten.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

PatFragen

*** KT-HERO ***
Hallo Blood,

Ich hatte auch gerade ganz kurz mal gesucht, aber auch nichts in die Richtung "Der Mörder ist immer der Patentanwalt" gefunden, obwohl das Internet ja heutzutage sehr viel speichert :).

Deinen Ausführungen und Anmerkungen zu der Frage von wk167 stimme ich voll und ganz zu.
Aber es ging um die Frage, ob es erlaubt ist ("dürfte ich", so hatte ich es zumindest verstanden) und alle deine Punkte gehen nicht um das "dürfte ich" sondern um das "sollte ich" ;-). Und ich vertrete immer die Auffassung. Leute verwendet die Modalverben korrekt :).

Allseits frohe Ostern oder frohes Schaffen, je nach Veranlagung :)
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Phish,

vielen Dank. Ja, bereits nach ganz kurzem Hineinsehen wird klar, der verlinkte Film ist es.

1990 - also 27 Jahre alt. Offenbar wirklich an Originalschauplätzen im Patentamt gedreht. Ich hatte beim testweisen Durchzappen eben eine kurze Szene erwischt, die anscheinend in der ehemaligen Auslegehalle für die Rechercheure gedreht worden ist. Das ist genau der Raum, in dem heutzutage immer die Münchener Kammerversammlungen stattfinden.

Werde mir demnächst mal einen genussvollen Abend mit dem ganzen Film machen.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 
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