"Umschreibung" von konventionellem EU-Patent zu Patent mit einheitlicher Wirkung
Hallo,
ich suche schon seit längerem eine befriedigende Antwort auf die Frage:
ob es möglich ist, ein Anmeldeverfahren zu einem konventionellen EU-Patent vor Inkrafttreten dessen "umzuschreiben" in ein Anmeldeverfahren zu einem EU-Patent mit einheitlicher Wirkung.
Wenn ja, welche Bedingungen werden an die Anmeldung zu einem konventionellen EU-Patent gestellt? (Gleiche Benennungsstaaten wie bei Patent mit einheitlicher Wirkung? Etc.)
Ich finde hierzu keine Literatur, die diese Frage beantworten könnte. Vielleicht schafft es ja das geballte Kandidatenwissen?
Hallo,
ich suche schon seit längerem eine befriedigende Antwort auf die Frage:
ob es möglich ist, ein Anmeldeverfahren zu einem konventionellen EU-Patent vor Inkrafttreten dessen "umzuschreiben" in ein Anmeldeverfahren zu einem EU-Patent mit einheitlicher Wirkung.
Wenn ja, welche Bedingungen werden an die Anmeldung zu einem konventionellen EU-Patent gestellt? (Gleiche Benennungsstaaten wie bei Patent mit einheitlicher Wirkung? Etc.)
Ich finde hierzu keine Literatur, die diese Frage beantworten könnte. Vielleicht schafft es ja das geballte Kandidatenwissen?